Amaro Foro Symbolbild 59

Medien-ID: 4277

Beschreibung: Auf dem Bild ist die Jobcenter-Anlage VÄM (Veränderungsmitteilung) sowie die Hände und der Kopf einer Person zu sehen. Menschen die Bürgergeld nach dem SGB II beziehen, sind verpflichtet, ohne Aufforderung der Behörde, jegliche Änderungen im laufenden Bezug dem Jobcenter mitzuteilen. Somit kommen sie ihre Mitwirkungspflichten nach, die ab Beginn des Leistungsbezuges bestehen. Änderungen können sich auf die Höhe der Leistungen auswirken. Solche können z.B. Änderungen der Einkommen sein oder der Miethöhe, Umzug, Bezug von anderen Leistungen, etc.
Nutzungsrechte: Bildnachweis: Sarah Eick | Amaroforo.de | Die Bilder sind für die redaktionelle Nutzung mit Namensnennung freigegeben. Für weitere Verwendungsmöglichkeiten, kontaktieren sie uns.
Größe bei 300 DPI: 44.8 x 39.42 cm
Anbieter: Amaro Foro
Copyright-Hinweis: Sarah Eick
Erstellungsdatum: 2023-09-06
Ort (Stadt): Berlin
Ort (Land): Deutschland
Kategorien: Antiziganismus
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Abmessungen: 2253 × 2560 px