Berliner Beratungsstellen für (junge) Kinder und Antidiskriminierung fordern die Koalitionsparteien auf, eine unabhängige Informations und Beschwerdestelle für Schulen und Kitas in Berlin einzurichten.

Berliner Beratungsstellen für (junge) Kinder und Antidiskriminierung fordern die Koalitionsparteien auf, eine unabhängige Informations und Beschwerdestelle für Schulen und Kitas in Berlin einzurichten.

Seit der letzten Legislaturperiode können wir auf rechtlicher Ebene auf einige Erfolge im Diskriminierungsschutz von Schüler*innen im Bildungsbereich blicken:

Es gibt nun ein Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) und Änderungen im Berliner Schulgesetz. Was leider nicht geschafft wurde, ist die Einrichtung einer effektiven und wirksamen Beschwerdestruktur im Bildungsbereich, die den Diskriminierungsschutz auch tatsächlich durchsetzt. Die Einrichtung einer unabhängigen Informations- und Beschwerdestelle für Schulen und Kitas ist daher unumgänglich.

Wir fordern:

  • Die Einrichtung einer unabhängigen Informations- und Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle im Bildungsbereich;
  • Die Stelle muss, vergleichbar mit dem Bürgerbeauftragten oder dem Datenschutzbeauftragten, unmittelbar an das Abgeordnetenhaus angegliedert sein, um die Unabhängigkeit der Stelle gewährleisten zu können. Einer Angliederung an die Senatsverwaltung für Bildung wird nicht zugestimmt;
  • Die Besetzung der Stelle muss aufgrund fundierter Qualifikationen der Antidiskriminierungsberatung und Kenntnissen des Bildungssystems erfolgen keine politische oder politisch beeinflusste Besetzung der Leitung;
  • Besetzung der Stelle erfolgt unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Die Stelle muss finanziell und personell ausreichend ausgestattet sein;
  • Die für die Beschwerden zuständige Stelle muss eine klare Positionierung hinsichtlich ihrer Beratungshaltung und ihrer Befugnisse haben;
  • Die zuständige Stelle muss Diskriminierungsbeschwerden weisungsfrei führen dürfen;
  • Die Stelle braucht ein Verfahren, aus welchem sich die Arbeitsweise, die Kompetenzen und Befugnisse ergeben;
  • Der Stelle muss ein Akteneinsichtsrecht und ein Recht auf Stellungnahmen eingeräumt werden;
  • Es braucht zudem die rechtliche Möglichkeit eine Abhilfe in Diskriminierungsfällen einfordern zu können;
  • Zudem sollte die Stelle zu regelmäßigen Berichten verpflichtet sein. Nur durch regelmäßige Berichte kann auch institutionellen und strukturellen Diskriminierungen im Bildungsbereich entgegengewirkt werden;
  • Diskriminierungsfälle im Bildungsbereich müssen dokumentiert werden;
    Weiterhin sollte die Zusammenarbeit mit der Ombudsstelle, der/dem Bürgerbeauftragten und der/dem Antidiskriminierungsbeauftragten der Senatsverwaltung für Bildung geklärt