Auszüge aus den Fallbeispielen
Der Fall von Familie N. zeigt, wie anspruchsberechtige EU-Bürger*innen „freiwillig“ obdachlos werden!
Frau N. ist im August 2018 in die Anlaufstelle von Amaro Foro e. V. gekommen. Sie ist alleinerziehende Mutter und lebt zusammen mit ihren zwei Kindern (16 und 20 Jahre alt). Die Familie stammt aus Rumänien und lebt in Deutschland seit Juli 2017. Drei Monate nach der Ankunft in Berlin konnten Frau N. und ihre Tochter eine Anstellung als Reinigungskraft auf 450 Euro-Basis aufnehmen.
Diese Kombination erschwert ihre Suche nach einer Wohnung enorm. Dementsprechend „lebte“ die Familie auf der Straße, die Klientin und ihre Tochter gingen trotzdem täglich zur Arbeit.
Hauptsache wir sind nicht zuständig!
David und Mariya sind unverheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder – Ionut und Alexandra. Sie sind rumänische Staatsbürger und seit geraumer Zeit in Berlin. Die Kinder sind 9 und 14 Jahre alt und gehen seit ihrer Ankunft in die Schule. Mariya ist vollzeitbeschäftigt als Reinigungsfachkraft in einem Hotel und David arbeitet gelegentlich auf einer Baustelle.
Nachdem die Familie in der aktuellen Unterkunft nicht mehr wohnen bleiben konnte, zogen sie im Herbst 2018 in eine andere, die sich in einem anderen Bezirk befindet.
Da die Familie sich in dem neuen Bezirk vorerst nicht einwohneramtlich anmelden konnte, gehen die Kinder weiterhin in die frühere Schule in dem vorherigen Bezirk und nehmen täglich einen weiten Weg auf sich.
Vollzeitjob: Behördengänge
Der Fall von Stoyan zeigt wie aufwendig eine Antragsstellung sein kann bzw. wie schwer Rechte und Ansprüche durchgesetzt werden können und wie die Bürokratie sich auf die Arbeits- und Wohnsituation auswirkt.
Stoyan und Aneliya sind aus Bulgarien und nicht verheiratet. Sie waren mit deren zwei gemeinsamen minderjährigen Kindern wohnungslos. Nachdem in einer Notunterkunft ihre Situation vorerst stabilisiert wurde, mussten sie diese Unterkunft wechseln. Stoyan ist arbeitstätig und somit hat er Anspruch auf aufstockenden Leistungen nach SGB II. Leider ist Aneliya aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen, weil sie nicht verheiratet sind und laut Jobcenter sie sich allein zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhält. So waren die Kosten der Unterkunft für sie nicht gesichert und die Unterkunft drohte die Familie täglich, dass sie ausziehen müssen. Damit das nicht passiert, sprach die Familie mit unserer Unterstützung beim zuständigen Sozialamt vor, um die Unterkunftskosten für Aneliya zu beantragen. Da die Familie die Aufnahme der Frau in der Bedarfsgemeinschaft einklagen musste, erstellte das Sozialamt immer wieder für kürzere Zeiten eine Zuweisung (1 bis 2 Wochen). Die Verlängerung erfolgte immer wieder nach persönlicher Vorsprache mit der Voraussetzung, dass immer einen aktuellen Nachweis über den Klagestand vorzuzeigen.
Da Aneliya sich alleine zu Recht nicht findet und sich um die zwei kleinen Kinder kümmern muss, übernimmt Stoyan immer diese Aufgabe.