Wahlprüfsteine Berlin 2026

Im Vorfeld der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2026 haben wir Wahlprüfsteine an die umfragenstärksten Parteien gesendet. Darin wurden politische Positionen zu den Themen Antiziganismus, Beschäftigung, Bildung, Bleibeperspektiven, Existenzsicherung, Gesundheit und Wohnen abgefragt. Die eingegangenen Antworten sind hier vollständnig veröffentlicht und dienen der Information und Aufklärung.

Themenfeld I: Antiziganismus bzw. Diskriminierung von Rom:nja und Sinti:zze

Wird sich Ihre Partei für die Entwicklung einer Berliner Landesstrategie zur Bekämpfung von Antiziganismus einsetzen, analog zu den bestehenden Landestrategien gegen antimuslimischen Rassismus sowie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit?

Dass Menschen diskriminiert werden – wegen ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer Lebensweise – ist real und durch nichts zu rechtfertigen.  Der Schutz davor ist in Deutschland durch Grundgesetz und Strafgesetzbuch bereits umfassend verankert und gilt ausnahmslos für jeden Bürger. Entscheidend ist, dass er konsequent und für alle durchgesetzt wird, denn Diskriminierung verläuft in viele Richtungen und trifft ebenso Juden, Christen, Menschen aus Südosteuropa oder alteingesessene Berliner. Eine Gesellschaft, die auf Mitgefühl, Anstand und Rechtsstaatlichkeit beruht, schützt jeden Einzelnen – nicht nur dann, wenn es politisch opportun ist. Dafür braucht es gelebte Menschenrechte, einen verlässlichen Rechtsstaat und gute Bildung, nicht immer neue Sonderbeauftragte für einzelne Gruppen. Eine gesonderte Landesstrategie gegen Antiziganismus teilt die Gesellschaft dagegen zusätzlich in Opfergruppen auf und vertieft Spaltungen, statt sie zu überwinden. Entscheidend ist nicht die Zahl gemeldeter Fälle, sondern ob Polizei und Justiz geltendes Recht mit ausreichend Personal und funktionierenden Verfahren durchsetzen.
Genau hier setzt die AfD an. Wir wollen wir Polizei und Justiz personell und materiell so ausstatten, dass sie jede Form von Kriminalität und Diskriminierung konsequent verfolgen können – unabhängig von der Herkunft der Betroffenen.

Ja, eine solche Landesstrategie ist notwendig. Der neuste Berlin Monitor hat wieder gezeigt, dass Diskriminierung und Rom:nja und Sinti:zze in erheblichem Maß von Verwaltungen, Schule, Polizei und anderen öffentlichen Stellen ausgeht. In die Erarbeitung ist der Landesbeirat für Angelegenheiten der Rom:nja und Sinti:zze einzubeziehen.

Vielen Dank für Ihre wichtigen Fragen. Leider ist es uns aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich, diese innerhalb der Frist zu beantworten. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir Ihre Fragen nicht beantworten wollen. Wir schaffen es nicht, da wir innerhalb unserer jungen Partei noch nicht über ausreichende Personalkapazitäten verfügen.

Wir lehnen jede Form von Diskriminierung, einschließlich Antiziganismus, entschieden ab. Ob hierfür eine weitere eigenständige Landesstrategie erforderlich ist, werden wir prüfen. Für uns ist entscheidend, dass bestehende Instrumente wirksam angewendet, staatliche Stellen für Diskriminierung sensibilisiert und geltendes Recht konsequent durchgesetzt werden.

Die Linke Berlin setzt sich für eine Landesstrategie zur Bekämpfung von Antiziganismus bzw. Rassismus gegen Rom*nja und Sint*izze ein. Der aktuelle „Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma” ist ein wichtiger Teil einer Gesamtstrategie, aber nicht ausreichend, um Rassismus gegen Rom*nja und Sint*izze zu bekämpfen. Eine Landesstrategie muss ein ressortübergreifendes Gesamtkonzept widerspiegeln, welches die Bedarfe aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie etwa Erinnerungskultur, Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Community-Räume, Migration und Partizipation überblickt, Koordinierungsstrukturen mitdenkt und kohärente Lösungsansätze mit den Communities erstellt. Auf Landesebene muss die Einhaltung internationaler und europäischer Menschenrechte (u. a. das Übereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten) sowie deutschen Rechts gewährleistet werden. Dies bedeutet auch, Rom*nja und Sint*izzi vor rechtswidriger Staatsgewalt zu schützen.
Eine Landesstrategie sollte die Handlungsempfehlungen und die Arbeit anderer Gremien wie der Unabhängigen Kommission Antiziganismus oder der Bund-Länder-Kommission, aber auch der EU-Ebene berücksichtigen und deren Handlungsempfehlungen auf Landesebene integrieren. An dieser Stelle ist die Zusammenarbeit mit dem Beirat für Angelegenheiten von Romnja, Roma, Sintizze und Sinti auf Augenhöhe mit echter Teilhabe unerlässlich.

Wir treten Antiziganismus und der Diskriminierung von Roma und Sinti entschieden entgegen. Unsere Position ist hier eindeutig: Wo Aufklärung und Prävention nicht ausreichen, müssen Staat und Gesellschaft Gewalt und jeder Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit konsequent begegnen. Jeder Mensch hat unabhängig von ethnischer Herkunft, Religion, sexueller Identität oder sozialem Status Anspruch auf den gleichen Schutz seiner Würde und seiner Freiheit.
Ob eine eigenständige Berliner Landesstrategie gegen Antiziganismus zielführend ist, muss politisch diskutiert werden. Entscheidend ist für uns die Wirksamkeit: Diskriminierung muss erkannt, verhindert und sanktioniert werden. Dazu gehören Prävention und politische Bildung ebenso wie funktionierende Beratungs- und Meldestrukturen und eine konsequente Arbeit von Verwaltung, Polizei und Justiz. Sollte eine eigenständige Landesstrategie gegenüber bestehenden Strukturen einen nachweisbaren zusätzlichen Nutzen bieten, sind wir bereit, dies ergebnisoffen zu prüfen. Dabei legen wir Wert auf klare Ziele, überprüfbare Maßnahmen und eine regelmäßige Evaluation. Neue Strukturen dürfen kein Selbstzweck sein; sie müssen den betroffenen Menschen konkret mehr Schutz und bessere Teilhabe ermöglichen.

Ja. Die SPD setzt sich für ein Landeskonzept zur Prävention von Antiziganismus gegen Romnja, Roma, Sintizze und Sinti und zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Romnja, Roma, Sintizze und Sinti ein. Unter Regierungsbeteiligung der SPD hat Berlin in der auslaufenden Legislaturperiode bereits wichtige Strukturen geschaffen. Die Einsetzung der Ansprechperson zu Antiziganismus in der LADG-Ombudsstelle im März 2025 ist ein Meilenstein, um Antiziganismus/Rassismus gegen Romnja, Roma, Sintizze und Sinti auch in den Verwaltungsstrukturen aktiv entgegenzutreten. Sie dient weiterhin als Sprachrohr der Communities und formuliert Handlungsempfehlungen, deren Umsetzung von einer Regierung unter Beteiligung der SPD Priorität eingeräumt würde. Weiterhin ist bereits im Dezember 2024 der Beirat für Angelegenheiten von Roma, Romnja, Sinti und Sintizze erstmals gewählt und eingerichtet worden, konform zum Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (PartMigG). Der Beirat berät und unterstützt den Berliner Senat in allen Fragen der Partizipation und gleichberechtigten Teilhabe von Romn*ja und Sinti*zze. Die Einrichtung des Beirats ist ein Novum in der institutionellen Einbeziehung der Rom*nja und Sinti*zze! Diese Arbeit wollen wir konsequent fortsetzen. Antiziganismus ist eine eigenständige Form des Rassismus. Er verdient eine eigenständige politische Antwort.

Wir brauchen eine Landesstrategie zur Bekämpfung von Antiziganismus

  • Antiziganismus hat spezifische historische und gesellschaftliche Ursachen. Eine Landesstrategie macht das Problem sichtbar und schafft klare Zuständigkeiten
  • Antiziganismus findet auch durch staatliche Strukturen statt. Eine Strategie ermöglicht, diese systematisch zu betrachten und konkrete Veränderungsprozesse anzustoßen
  • Um Antiziganismus wirksam zu bekämpfen, müssen Strukturen verändert werden. Prävention muss gestärkt werden und Betroffene dauerhaft beteiligt – dafür braucht es eine verbindliche Landesstrategie
  • Ohne eine verbindliche Strategie besteht die Gefahr, dass Antiziganismus nur dann Aufmerksamkeit bekommt, wenn ein besonders schwerer Vorfall passiert. Mit einer Landesstrategie wird die Bekämpfung zu einer dauerhaften politischen Aufgabe – unabhängig von einzelnen Legislaturperioden
  • Das Land Berlin kann dort handeln, wo der Bund nicht unmittelbar zuständig ist. Besonders relevant sind die Bereiche, die Länder unmittelbar gestalten: Schule und Bildung, Polizei, Verwaltung, Kultur, Jugendhilfe, politische Bildung und teilweise Wohnungs- und Sozialpolitik. Eine Landesstrategie übersetzt deshalb die bundesweiten Ziele in konkrete Maßnahmen vor Ort

Hat Ihre Partei vor, sich für den Erhalt der Funktion der Ansprechperson für Antiziganismus einzusetzen?

Für Bürger, die sich diskriminiert fühlen oder Opfer von Straftaten geworden sind, stehen die ordentlichen Gerichte, die Polizei sowie die allgemeinen Bürgerberatungsstellen der Bezirke und des Senats offen. Diese bestehenden, neutralen Institutionen gilt es zu stärken. Die Diskriminierungsfrage stellt sich bestimmt nicht nur für Roma und Sinti. Eine Verwaltung, die für jede einzelne Gruppe eine eigene Zuständigkeit schafft, wird beliebig und irgendwann handlungsunfähig. Gleichheit vor dem Gesetz ist der wirksamste Schutz vor Diskriminierung, nicht die Vervielfachung von Sonderzuständigkeiten für einzelne Gruppen.  Die AfD setzt sich daher für einen starken Rechtsstaat ein, der jeden Bürger gleich behandelt und vor Diskriminierung überall und ohne Unterschied schützt.

Ja, diese Stelle kann sowohl den Landesbeirat für Angelegenheiten der Rom:nja und Sinti:zze stärken als auch wichtige Koordinierungsfunktionen bei der Erarbeitung einer Landesstrategie erfüllen. Deshalb setzen wir auf ihren Erhalt.

Vielen Dank für Ihre wichtigen Fragen. Leider ist es uns aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich, diese innerhalb der Frist zu beantworten. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir Ihre Fragen nicht beantworten wollen. Wir schaffen es nicht, da wir innerhalb unserer jungen Partei noch nicht über ausreichende Personalkapazitäten verfügen.

Für uns ist entscheidend, dass eine solche öffentliche Stelle einen erkennbaren Beitrag zur Prävention von Diskriminierung, zur Vernetzung der zuständigen Stellen und zur Unterstützung Betroffener leistet.

Die Linke Berlin setzt sich für den Erhalt der Funktion der Ansprechpersonen für Antiziganismus ein. Der Beirat soll an der Berufung der Ansprechperson beteiligt sein. Es soll geprüft werden, ob eine datenschutzrechtskonforme Lösung gefunden werden kann. Wünschenswert ist auch, dass die Ansprechperson eine starke Verbindung zu den Communities hat bzw. aus den Communities kommt.

Wir erkennen die Bedeutung verlässlicher Ansprechpartner für Menschen an, die von Diskriminierung betroffen sind. Für uns ist entscheidend, dass Betroffene einen niedrigschwelligen Zugang zu kompetenter Unterstützung haben und Hinweise auf strukturelle Probleme tatsächlich in Verwaltung und Politik ankommen. Die bestehende Funktion sollte deshalb anhand ihrer Aufgaben, ihrer Wirksamkeit und ihres konkreten Nutzens für Betroffene bewertet werden. Wo sie nachweislich einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Antiziganismus leistet, spricht aus unserer Sicht viel für Kontinuität statt für institutionelle Brüche.

Ja. Wir wollen eine zentrale Beauftragte mit starken Kompetenzen und der Fortführung unserer eröffneten Handlungsfelder. Dazu gehören auch die Ansprechpersonen. Statt eigener Strategien streben wir ein Landeskonzept zu Antidiskriminierung an. (Vorbild: https://www.berlin.de/sen/lads/schwerpunkte/rechtsextremismus-rassismus-antisemitismus/landeskonzeption/)

Das Amt der Ansprechperson des Landes Berlin zu Antiziganismus muss langfristig gesichert werden!

  • Antiziganismusbekämpfung ist eine Querschnittsaufgabe der gesamten Landesverwaltung – dafür braucht es eine zentrale koordinierende Stelle
  • Um Antiziganismus nachhaltig zu bekämpfen, muss die dafür geschaffene staatliche Verantwortung auch institutionell und finanziell dauerhaft absichert werden
  • Die Ansprechperson des Landes Berlin zu Antiziganismus darf kein befristetes politisches Projekt sein. Sie muss dauerhaft als Teil der Berliner Antidiskriminierungs- und Demokratiestrukturen verankert werden, damit die Bekämpfung von Antiziganismus unabhängig von Legislaturperioden, Einzelprojekten und kurzfristigen Haushaltsentscheidungen gewährleistet ist
  • Eine Ansprechperson ohne ausreichende Ausstattung bleibt ein politisches Signal. Eine dauerhaft abgesicherte und handlungsfähige Ansprechperson wird dagegen zu einem wirksamen Instrument gegen Antiziganismus
  • Die Ansprechperson muss über ein eigenständiges Presserecht verfügen und sich unabhängig und öffentlich zu Entwicklungen und Fragen im Zusammenhang mit Antiziganismus äußern können. Ein eigenständiges Presserecht schafft öffentliche Handlungsfähigkeit

Beabsichtigt Ihre Partei, Projekte zur Bekämpfung von Antiziganismus zu verstetigen?

Jede wirksame Antidiskriminierungsarbeit mit den bestehenden rechtlichen Mitteln unterstützt die AfD ausdrücklich. Diese Mittel – Polizei, Justiz, allgemeine Beratungsstrukturen – gilt es zu stärken, statt neue Doppelstrukturen aufzubauen. Die Vergabe öffentlicher Fördermittel an Vereine und Initiativen muss an strenge Kriterien der Wirksamkeit, der Neutralität und des nachweisbaren Nutzens gekoppelt sein und regelmäßig überprüft werden. Fördermittel sollten dorthin fließen, wo sie Betroffenen konkret helfen.  Mittel, die dabei frei werden, sollen direkt in die Regelsysteme fließen, insbesondere in Schulen, Polizei und Justiz. Dort muss die Durchsetzung von Recht und Ordnung für ausnahmslos alle Berliner gewährleistet werden.

Ja, Rom*nja und Sinti*zze sind seit langem ein elementarer Teil unserer Gesellschaft und hier tief verwurzelt. Berlin soll auch für die Gemeinschaft der Sinti*zze und Rom*nja ein lebenswertes und sicheres Zuhause sein. Wir setzen uns entschieden dafür ein, dass sie diskriminierungsfrei ihr Leben gestalten können. Denn wir stellen fest, dass Sinti*zze und Rom*nja weiterhin in allen gesellschaftlichen Bereichen diskriminiert werden. Die meisten registrierten Vorfälle ereignen sich im Kontakt mit der Verwaltung, mit öffentlichen Stellen, im Bildungs- und Gesundheitsbereich sowie auf dem Arbeitsmarkt. Berlin muss daher weiterhin entschlossen handeln, um den strukturellen, institutionellen und alltäglichen Rassismus gegen Sinti*zzeund Rom*nja zu bekämpfen. Wir Bündnisgrüne setzen auf eine verbindliche Einbindung des Beirats für Angelegenheiten der Romnja und Sintizze, eine Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Antiziganismus-Dokumentationsstelle und gezielte Fortbildungen aller öffentlichen Stellen. Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal sowie in Rahmenlehrplänen der Berliner Schulen müssen antiziganismuskritische Kenntnisse über Geschichte und Gegenwart von Sintizze und Romnja verbindlich Eingang finden.

Vielen Dank für Ihre wichtigen Fragen. Leider ist es uns aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich, diese innerhalb der Frist zu beantworten. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir Ihre Fragen nicht beantworten wollen. Wir schaffen es nicht, da wir innerhalb unserer jungen Partei noch nicht über ausreichende Personalkapazitäten verfügen.

Wir schätzen die wichtige Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure. Die Vergabe von finanziellen Mitteln machen wir jedoch grundsätzlich von regelmäßigen Evaluationen des Erfolgs und der Wirksamkeit entsprechender Projekte sowie von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

Selbstorganisationen von Rom*nija und Sint*izze, die sich für Antidiskriminierungsarbeit, Empowerment und Teilhabe einsetzen, sind häufig von Förderperioden abhängig und arbeiten unter prekären und unsicheren Bedingungen. Ihre strukturelle und langfristige Förderung muss unter anderem durch ein Demokratiefördergesetz abgesichert werden. Dafür wollen wir verbindliche Qualitätskriterien festlegen, insbesondere mit Blick auf rassismuskritische, antisemitismuskritische und intersektionale Ansätze. Gleichzeitig müssen Vereine und NGOs vor Repressionen und verengten Diskursräumen geschützt werden, damit sie ihre Arbeit unabhängig, kritisch und wirksam fortsetzen können.

Wir unterstützen wirksame Präventions- und Bildungsarbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Unser Grundsatzprogramm betont ausdrücklich die Bedeutung politischer Bildung für ein demokratisches Selbstbewusstsein und einen offenen, fairen und aufgeklärten gesellschaftlichen Diskurs. Eine automatische oder pauschale Verstetigung jedes einzelnen Projekts ist allerdings nicht unser Ansatz. Öffentliche Förderung muss sich an nachvollziehbaren Zielen und nachweisbarer Wirksamkeit orientieren. Erfolgreiche Projekte, die Betroffene tatsächlich erreichen, Diskriminierung abbauen, Wissen vermitteln und Prävention leisten, sollen eine verlässliche Perspektive erhalten können. Gleichzeitig halten wir Evaluation für notwendig, damit öffentliche Mittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten konkreten Nutzen entfalten.

Ja. Wir wollen zivilgesellschaftliche Projekte, die Antiziganismus bekämpfen, dauerhaft absichern. Kurzfristige Förderzyklen gefährden die Kontinuität wichtiger Arbeit. Wir setzen uns deshalb für eine Umwandlung von Projektförderungen in institutionelle Finanzierung ein. Eine dauerhafte Absicherung funktioniert nur mit dem bereits erarbeiteten Demokratiefördergesetz.

Antiziganismus ist kein vorübergehendes Thema. Ein dauerhaftes Problem braucht dauerhafte Strukturen!

  • Die Bekämpfung von Antiziganismus braucht eine starke und kontinuierliche Zivilgesellschaft. Deshalb müssen erfolgreiche Projekte und Strukturen langfristig finanziell abgesichert und auskömmlich ausgestattet werden. Kurzfristige und unsichere Förderperioden gefährden gewachsene Expertise, Vertrauen und nachhaltige Wirkung
  • Um Antiziganismus nachhaltig zu bekämpfen, brauchen wir einen Wechsel von kurzfristiger Projektförderung hin zu einer verlässlichen und langfristig abgesicherten Förderstruktur. Zivilgesellschaftliche Strukturen dürfen nicht dauerhaft dem Risiko ausgesetz werden, nach jeder Förderperiode um ihre Existenz kämpfen zu müssen
  • Es darf nicht nur über Sinti:zze und Rom:nja gesprochen werden, sondern das Land muss mit ihnen handeln. Es braucht daher starke, unabhängige und dauerhaft abgesicherte Selbstorganisationen als Partner, (kritischer) Impulsgeber und Stimme der Betroffenen

Themenfeld II: Wohnen

Sieht Ihre Partei die Notwendigkeit für ein Gesetz zur Unterbringung von Wohnungslosen (Wohnungslosenunterbringungsgesetz)? Bitte begründen Sie Ihre Position. Welche Lösungen schlägt Ihre Partei für obdachlose EU-Bürger:innen ohne Leistungsansprüche nach SGB II oder XII vor?

Obdachlosigkeit hat unterschiedliche Ursachen, von wirtschaftlicher Not über psychische Erkrankungen bis zu Suchtproblemen. Sie bedeutet für die Betroffenen erhebliches persönliches Leid, unabhängig von der jeweiligen Ursache. Die Unterbringung und Versorgung obdachloser Menschen ist bereits heute eine kommunale Pflichtaufgabe. Sie ist über das allgemeine Sicherheits- und Ordnungsrecht (ASOG Berlin) rechtlich geregelt. Ein zusätzliches Wohnungslosenunterbringungsgesetz schließt daher keine Regelungslücke.
In Berlin herrscht seit Jahren ein akuter Mangel an bezahlbarem Wohnraum und entsprechend eine Überlastung der bestehenden Unterkünfte. Ein neues Gesetz schafft weder zusätzlichen Wohnraum noch zusätzliche Unterkunftsplätze. Und das ist das Hauptproblem. Ein weiter gefasster Rechtsanspruch verteilt lediglich die Warteschlange neu, er vermehrt das Angebot nicht.
Die AfD setzt sich stattdessen für den Abbau überzogener Bauvorschriften und eine Beschleunigung des Wohnungsbaus ein, um das Grundproblem an der Wurzel zu bekämpfen.
EU-Bürger ohne Arbeitnehmerstatus sind von den Kosten der Unterkunft ausgeschlossen. Eine eigene Lösung nur für diese Gruppe liefe auf ein Recht auf Wohnung hinaus, das von Bedürftigkeit im Sinne des deutschen Sozialrechts und vom Aufenthaltsstatus vollständig gelöst wäre und allein am Wunsch ansetzt, hier zu wohnen. Ein solcher Anspruch kennt keine Grenze. Wer ihn fordert, fordert eine dauerhafte Unterbringung auf Kosten der Berliner Steuerzahler, während viele von ihnen seit Jahrzehnten unter Mietsteigerung und Wohnungsnot leiden; zudem nimmt man damit den Druck, entweder Arbeit zu finden oder in das Heimatland zurückzukehren.
Die AfD fordert für diesen Personenkreis gezielte Unterstützungsmaßnahmen, etwa freiwillige Rückkehrprogramme in Zusammenarbeit mit internationalen Hilfsorganisationen sowie unterstützende Starthilfe und Sozialprojekte vor Ort.

Ja, wir sehen die Notwendigkeit für ein Landesunterbringungsgesetz. Dieses soll das GSTU-Umsetzungsgesetz ergänzen und insbesondere die Unterbringungspflicht nach §17 ASOG Berlin konkretisieren sowie Standards zur ordnungsbehördlichen Unterbringung nach ASOG formulieren. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur ordnungsbehördlichen Unterbringung zur Vermeidung akuter Obdachlosigkeit haben sich im Laufe der Jahre stark verändert: Ging es vor einigen Jahren noch um eine kurzfristige und vorübergehende Unterbringung nimmt die Verweildauer wohnungsloser Menschen in Notunterkünften stark zu, ohne dass es heute eine gesetzliche Grundlage dafür gibt, weitergehende Hilfen in Wohnungslosenunterkünften verbindlich vorzuschreiben, um die zielgruppenspezifische Versorgung wohnungsloser Menschen zu sichern als auch wohnungslose Menschen dabei zu unterstützen wieder eigenen Wohnraum zu finden. Daneben sind in den letzten Jahren die Kosten der Unterbringung stark angestiegen, ohne dass sich hierdurch die Qualität der Unterbringung verbessert hätte – im Gegenteil. Wir wollen Wohnungslosigkeit in Berlin aktiv angehen – durch bessere Unterbringungsstandards, zielgruppenspezifische Angebote, die verstärkte Unterstützung bei der Wiedervermittlung in eigenen Wohnraum und einer besseren Betreuung von wohnungslosen Menschen, um den Anstieg psychischer Erkrankungen als Folge unzureichender Wohnbedingungen in ASOG-Unterkünften anzugehen. Durch den Bund sind derzeit zahlreiche Verschärfungen geplant, die sich negativ auf obdachlose EU-Bürger*innen ohne Leistungsansprüche nach dem SGB II und XII auswirken werden,:
1. Die ASMK erließ auf ihrer Novembersitzung 2025 einen Beschluss zur Krankenversorgung von EU-Staatsangehörigen. Konkret fordern die Arbeits- und Sozialminister*innen „Rücknahmeabkommen mit den hauptsächlich betroffenen, insbesondere osteuropäischen Herkunftsländern“ abzuschließen. Diese sollen sowohl Integrations- als auch Rückkehrkonzepte umfassen. Ziel ist, dass EU-Staatsangehörige, die „aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen (noch) keine realistische Chance auf Integration in den deutschen Arbeitsmarkt haben“, entweder durch „ergänzende Hilfen“ bei „hinreichender Beschäftigungsperspektive“ unterstützt oder „geordnet und mit hinreichender Versorgung“ zur Rückkehr bewegt werden. Die „unfreiwillige Rückführung“ soll einsetzen, wenn das Freizügigkeitsrecht verloren gehe.
2. Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 eine Entschließung zur „Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug“ beschlossen: (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2025/0501-0600/527-25(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1). U.a. bittet der Bundesrat „die Bundesregierung ferner zu prüfen, ob die Einführung strengerer Voraussetzungen für den Zugang von EU-Ausländerinnen oder EU-Ausländern zum Bürgergeld europarechtskonform möglich ist. Er fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, ob in § 7 SGB II zur Verhinderung von Sozialleistungsbetrug eine Ausnahme für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbstständige aufgenommen werden kann, die im Bundesgebiet aufhältig sind und nicht bereits mindestens zwölf Monate vor Stellung des Antrages auf Bürgergeld in einem EU-Staat sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Ferner sollte geprüft werden, ob als erwerbsfähige Personen, die allein zum Zwecke der Arbeitssuche eingereist sind, auch diejenigen Personen gelten könnten, die nicht nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt in den, dem Leistungsantrag vorangegangenen, zwölf Monaten überwiegend bedarfsdeckend bestreiten konnten und auch im Bundesgebiet keine überwiegend bedarfsdeckende Arbeit aufnehmen wollen.“
3. Daneben hat die Kommission zur Reformierung des Sozialstaats auf Bundesebene beschlossen, dass der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger*innen zukünftig an eine „vollzeitnahe bzw. Vollbeschäftigung“ und eine ausreichende „Mindestbeschäftigungsdauer“ geknüpft werden soll. Das derzeitige EU-Recht ermögliche Leistungsansprüche „schon bei relavtiv geringfügigem Umfang“ der Beschäftigung und habe Fehlanreize zur Folge. Die Bundesregierung soll hier auf EU-Ebene auf Änderungen dringen bzw.rechtliche Spielräume im nationalen Recht nutzen zur Zugangsbeschränkung (Seite 22 , https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Modernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf?__blob=publicationFile&v=1 )
4. Anknüpfend hieran hat die Bundesregierung im Koalitionsausschuss im Rahmen ihres 34-Punkte-Papiers einen „Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch“ beschlossen, die bis Ende 2026 umgesetzt werden soll. Hierbei ist geplant den Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. XII an den „rechtmäßigen“ statt „gewöhnlichen“ Aufenthalt zu koppeln für den Bezug von Sozialleistungen nach fünf Jahren durch EU-Bürger*innen, ein Leistungsausschluss im SGB II/XII für per Haftbefehl gesuchte Personen, einen umfassenden Datenaustausch zwischen allen zuständigen Behörden (insbesondere Sozial-, Ausländer-, Melde -, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden) sowie Kranken- und Pflegekassen und schließlich Änderungen im FreizügigkeitsG/EU (https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2445592/b2d92763d7006427377e3d0df4102c57/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf?download=1 )
Die Konsequenz der rechtlichen Umsetzung dieser Beschlüsse wird sein, dass es für viele wohnungslose Menschen aus dem EU-Ausland gerade in Berlin deutlich weniger sozialrechtliche Anknüpfungspunkte geben wird, um Betroffene in sozialpolitische Hilfen zu vermitteln. Die Verelendung wird auf der Straße noch weiter zunehmen. Aufgrund der neuen geplanten Rechtslage wird das Ziel Obdachlosigkeit in Berlin zu überwinden schlimmstenfalls nicht mehr zu erreichen sein. Zentral wird im Hinblick auf die geplanten Gesetzesverschärfungen sein bei EU-Bürger*innen ohne Leistungsansprüchen nach dem SGB II die frühzeitige Vermittlung in sozialversicherungsplichtige Arbeit zu stärken, um so Betroffene vor drohender Armut und Arbeitsausbeutung zu schützen. Daneben gilt es Unterkünfte für Opfer von Arbeitsausbeutung auszubauen, um Betroffene frühzeitig zu unterstützen und die Verelendung auf der Straße zu verhindern. Bei Personen ohne Anspruch auf das SGB XII wird es auf die konkrete gesetzliche Ausformulierung durch die Bundesebene ankommen inwieweit das Land Berlin anschließend sozialpolitische Ansprüche für Leistungen bewilligen kann. Wir setzen uns dafür ein in ganz Berlin Angebote zur sozialen Teilhabe für armutsbetroffene Menschen auszubauen und zu stärken, unanbhängig ihrer Herkunft. Dafür wollen wir Stadtteilzentren ausbauen, sozialraumorientierte Angebote für armutsbetroffene Menschen schaffen und vergünstige Essensangebote in Stadtteilzentren und co. anbieten mit unserem Programm „Berliner Tisch“.

Leider ist es uns aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich, diese innerhalb der Frist zu beantworten. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir Ihre Fragen nicht beantworten wollen. Wir schaffen es nicht, da wir innerhalb unserer jungen Partei noch nicht über ausreichende Personalkapazitäten verfügen.

Jeder Mensch verdient Würde, Schutz und eine Perspektive. Unser Ziel ist es, Wohnungslosigkeit wirksam zu bekämpfen, Hilfen frühzeitig anzusetzen und bestehende Angebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Wir wollen die aufsuchende Sozialarbeit stärken, die Unterbringung stärker an den unterschiedlichen Bedarfen der Betroffenen ausrichten und mehr niedrigschwellige sowie betreute Angebote schaffen. Dazu gehören auch ein „Haus der Hilfe“ als zentrale Anlaufstelle und der Ausbau bewährter Modelle wie der Safe Places. Für obdachlose Menschen aus anderen EU-Staaten, die in Berlin ohne Perspektive gestrandet sind, setzen wir auf Beratung, freiwillige Rückkehrprogramme und eine enge Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten. Dabei gilt: Akute Notlagen erfordern menschenwürdige Hilfe. Zugleich ist die europäische Freizügigkeit an die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts geknüpft und die geltenden aufenthalts- und sozialrechtlichen Regelungen sind konsequent anzuwenden.

Auch wohnungslose EU-Bürger*innen ohne sozialrechtliche Leistungsansprüche haben bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit grundsätzlich einen Anspruch auf ordnungsrechtliche Unterbringung. Dieser Anspruch muss konsequent umgesetzt werden. Berlin sollte dabei seine landesrechtlichen Gestaltungsspielräume nutzen, auch wenn die grundlegenden Regelungen zum Leistungsrecht und zur Freizügigkeit dem Bundesrecht unterliegen.
Gleichzeitig müssen das Clearing von Rechtsansprüchen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote für wohnungslose EU-Bürger*innen deutlich ausgebaut werden. Das Projekt Housing First für Unionsbürger-Familien mit Kindern ist ein guter Ansatz, der weiterentwickelt und ausgeweitet werden sollte.
Viele wohnungslose EU-Bürger*innen sind zudem von Arbeitsausbeutung betroffen. Deshalb müssen auch die Ursachen von Wohnungslosigkeit stärker in den Blick genommen und Maßnahmen gegen Ausbeutung und prekäre Beschäftigung verstärkt werden. Darüber hinaus braucht es eine bessere gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung sowie eine verbindlichere Ausgestaltung und Vertragsbindung von ASOG-Unterkünften, um eine verlässliche und menschenwürdige Versorgung sicherzustellen.

Wir teilen das Ziel, dass in Berlin niemand ohne Schutz und menschenwürdige Unterbringung bleiben soll. Ob dafür ein zusätzliches Wohnungsnotfallunterbringungsgesetz erforderlich ist, ist für uns jedoch eine Frage des konkreten Regelungsbedarfs und nicht des politischen Symbols. Berlin leidet häufig weniger an einem Mangel neuer gesetzlicher Überschriften als an unklaren Zuständigkeiten, langsamen Verfahren und einer Verwaltung, die bestehende Aufgaben nicht zuverlässig erfüllt. Ein neues Gesetz unterstützen wir daher nur, wenn es konkrete Rechtslücken schließt und die Situation wohnungsloser Menschen tatsächlich verbessert.
Unser zentraler wohnungspolitischer Ansatz ist zugleich, Wohnungslosigkeit möglichst zu verhindern, bevor sie entsteht. Dazu gehört vor allem mehr Wohnraum. Darüber hinaus sollen die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften aus ihren Beständen auch Wohnungen für Menschen bereitstellen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Bei obdachlosen EU-Bürgern ohne Leistungsansprüche nach SGB II oder XII setzen wir neben akuter humanitärer Hilfe auch auf realistische individuelle Perspektiven. Wir wollen Menschen aus dem EU-Ausland, die in Berlin ohne tragfähige Existenzperspektive obdachlos geworden sind, eine Rückkehr in ihr Herkunftsland ermöglichen. Das ist ausdrücklich kein Ersatz für Hilfe in einer akuten Notlage. Es ist ein zusätzliches Angebot für Menschen, für die eine Rückkehr und der Wiederaufbau einer Lebensperspektive im Herkunftsland die bessere Lösung sein kann.

Wir wollen Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwinden. Dafür gründen wir ein SozialWohnWerk und setzen weiterhin Housing First um. Nach Hamburger Vorbild schaffen wir einen zentralen landeseigenen Akteur, der die Unterbringung wohnungsloser Menschen steuert. Im Parlament setzen wir uns für einheitliche Standards in den ASOG-Unterkünften ein. Ob ein eigenständiges Wohnungslosenunterbringungsgesetz der geeignete Rahmen ist, prüfen wir im Dialog mit Trägern und Fachverbänden. Entscheidend ist für uns das Ergebnis: kein Mensch soll in Berlin ohne Dach über dem Kopf bleiben.
Obdachlose EU-Bürger*innen ohne Leistungsansprüche brauchen niedrigschwellige Unterstützung. Wir setzen uns dafür ein, die EHAP+-Projekte in den Landeshaushalt zu überführen, damit ihre Arbeit nach Auslaufen der Bundesförderung 2028 weitergeht. Im Parlament suchen wir gemeinsam mit Trägern und Verbänden nach rechtskonformen Lösungen, die auch EU-Bürger*innen ohne Leistungsansprüche Zugang zu Beratung, Unterkunft und Grundversorgung sichern.

Berlin braucht ein Wohnungslosenunterbringungsgesetz!

  • Obdachlose Menschen, insbesondere Familien mit Kindern, sind sofort in angemessenem Wohnraum, unabhängig von Sozialleistungsbezug, unterzubringen. Kältehilfeeinrichtungen sind keine angemessene Lösung
  • Dafür braucht es eine neue gesetzliche Regelung, die funktioniert. Die Unterbringung nach ASOG orientiert sich an Sicherheitsbedenken und nicht an Menschenrechten und ist daher überholt
  • Ein menschenwürdiges Existenzminimum muss auch für arbeitssuchende EU-Bürger:innen sichergestellt werden
  • Die Qualitätsstandards in Unterkunftseinrichtungen sind über die Mindestausstattung hinaus anzupassen und die Qualitätssteuerungsinstrumente sind zu erweitern und konsequent umsetzen
  • Niedrigschwellige Unterstützungsangebote bei der Wohnungssuche (Übergang Wohnheim – Wohnung) sind sicherzustellen
  • Unabhängige Beschwerdestellen schaffen bzw. ausbauen

Themenfeld III: Arbeit

Wie verhindert Ihre Partei die Arbeitsausbeutung von EU-Bürger:innen im Niedriglohnsektor? Wird Ihre Partei Arbeitnehmer:innenrechte stärken, beispielsweise durch einen Rechtshilfefonds zur Übernahme von Prozesskosten? Wenn ja, in welcher Form? Wie beabsichtigt Ihre Partei, Arbeitgeber:innen stärker in die Pflicht zu nehmen, geltendes Recht einzuhalten?

Ausbeutung von Arbeitnehmern ist eine Straftat. Sie zerstört Existenzen und zwingt Menschen in Lebensumstände, die eines Rechtsstaats unwürdig sind. Darüber hinaus schadet sie auch dem Wirtschaftsstandort Berlin und verzerrt den fairen Wettbewerb. Die AfD setzt auf die konsequente Durchsetzung bestehenden Rechts; mit der Prozesskostenhilfe nach §§ 114 ff. ZPO – besteht bereits ein Instrument zur Übernahme von Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht. Dass hier Handlungsbedarf besteht, hat unsere Fraktion selbst durch parlamentarische Kontrolle offengelegt: Auf eine Schriftliche Anfrage unserer arbeits- und sozialpolitischen Sprecherin (Drs. 19/17097) teilte der Senat mit, dass für die Koordination der Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel lediglich eine einzige Stelle in der Senatsarbeitsverwaltung vorgesehen ist (Stand: November 2023).  Gerade weil uns der Schutz von Arbeitnehmern vor Ausbeutung ein ernstes soziales Anliegen ist, fordert die AfD daher mehr Personal und intensivere Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Arbeitsschutzbehörden, verbunden mit spürbar höheren Bußgeldern für Verstöße. Zugleich muss sich Zuwanderung am tatsächlichen Fachkräftebedarf orientieren und geregelt erfolgen, um Lohndumping und Ausbeutung vorzubeugen.

Wir bekämpfen jede Form von Ausbeutung und Menschenhandel, ob auf Baustellen, bei Gastronomie und Lieferdiensten, haushaltsnahen Dienstleistungen oder allen anderen Arbeitsorten. Die zweifelhaften Geschäftspraktiken privater Vermittlungsagenturen werden wir beenden. Gemeinsam mit den Hilfeorganisationen und Fachberatungsstellen, der Bundesagentur für Arbeit, den Gewerkschaften und Kammern werden wir für geprüfte, faire und sichere Anwerbestrukturen sorgen. Wir werden Hilfe- und Beratungsangebote für die von Ausbeutung betroffenen Arbeitnehmer*innen großflächig ausbauen. Betroffene wollen wir frühzeitig kontaktieren, ihnen Schutz anbieten, um sie konsequent von ausbeuterischen Strukturen zu befreien. Dazu gehören mehr Schutzräume und -wohnungen, wo sie niedrigschwellig Informationen und kostenfreier Rechtsberatung erhalten, ebenso wie klare Wege zur aufenthaltsrechtlichen Absicherung und Hilfen, um Rechtsverfahren durchzustehen. Wir stärken das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) weiterhin, sowohl finanziell als auch strukturell. Ein Rechtshilfefonds würde durch Arbeitsausbeutung Geschädigten helfen, da sie nach Monaten der unbezahlten Arbeit oft mittellos sind. Auch hat die Allgemeinheit ein Interesse daran, ausbeuterische Arbeitgeber*innen zu überführen. Für Ausbeutung sind einzig und allein die Arbeitgeber*innen verantwortlich. Der Schutz der Beschäftigten steht für uns im Mittelpunkt. Deshalb wenden wir uns konsequent gegen jeden Versuch, die von Ausbeutung Betroffenen zu kriminalisieren oder in eine vermeintliche Illegalität zu drängen. Neben den Hilfen für Arbeitnehmer*innen brauchen wir eine deutlich verstärkte Kontrolldichte und mehr Kooperation zwischen Bundes- und Landesbehörden, dem Zoll und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Auch die Differenzierung zwischen sogenannter Schwarzarbeit und Arbeitsausbeutung und die Erfahrungen der Staatsanwaltschaften sind wichtig. Während unserer letzten Regierungsbeteiligung in Berlin haben wir deshalb auch spezialisierte Staatsanwaltschaften eingerichtet.

Vielen Dank für Ihre wichtigen Fragen. Leider ist es uns aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich, diese innerhalb der Frist zu beantworten. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir Ihre Fragen nicht beantworten wollen. Wir schaffen es nicht, da wir innerhalb unserer jungen Partei noch nicht über ausreichende Personalkapazitäten verfügen.

Die Ausbeutung von Arbeitskräften ist inakzeptabel. Wir stehen für eine strikte Durchsetzung des geltenden Arbeitsrechts. Arbeitgeber, die sich nicht an die Gesetze halten, müssen durch konsequente Kontrollen der zuständigen Behörden zur Verantwortung gezogen werden. Einen separaten Rechtshilfefonds erachten wir nicht für notwendig, da unser Rechtsstaat mit Instrumenten wie der Prozesskostenhilfe bereits Unterstützung für diejenigen bietet, die sich keinen Rechtsbeistand leisten können.

Die Linke Berlin setzt sich für gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung für alle Arbeitnehmer*innen ein. Wir wollen die Ausbeutung von EU-Bürger*innen im Niedriglohnsektor bekämpfen u.a. durch den Ausbau von Beratungs- und Hilfsangeboten wie dem Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA). Auch auf Bezirksebene sollen Anlauf- und Beratungsstellen geschaffen werden. Außerdem soll aufsuchende, muttersprachliche Beratung in den Communitys gestärkt werden.
Gewerbeämter und Behörden sollen stärker für Scheinselbstständigkeit sensibilisiert und die strafrechtliche Verfolgung von Arbeitsausbeutung verstärkt werden. Arbeitgeber*innen nehmen wir über die Tariftreueklausel im Vergabegesetz sowie eine gestärkte Kontrolle (LAGetSi-Personalaufstockung, verpflichtende elektronische Arbeitszeiterfassung, Melde- und Beschwerdestellen für Beschäftigte von Auftragnehmern) in die Pflicht. Auch die konsequente Durchsetzung des Nachweisgesetzes gehört dazu. Wir wollen eigenständige Kontrollen des Nachweisgesetzes einführen und Verletzungen endlich konsequent ahnden.

Wer in Berlin arbeitet, hat Anspruch darauf, dass geltendes Arbeitsrecht eingehalten wird. Herkunft oder Staatsangehörigkeit dürfen dabei keine Rolle spielen. Ausbeutung, Lohnbetrug oder die bewusste Umgehung gesetzlicher Arbeitnehmerrechte sind keine Geschäftsmodelle, sondern Rechtsverstöße, gegen die der Staat konsequent vorgehen muss.
Einen besonderen staatlichen Rechtshilfefonds zur Übernahme von Prozesskosten sehen wir nicht vor. Wir weisen deshalb freundlich darauf hin, dass wir die Frage nach der Stärkung von Arbeitnehmerrechten nicht auf die Einführung eines solchen Fonds verengen würden. Entscheidend ist, dass bestehende Rechte praktisch durchsetzbar sind, Betroffene ihre Rechte kennen und zuständige Kontroll- und Strafverfolgungsbehörden effektiv arbeiten. Gerade Menschen, die aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse oder fehlender Kenntnis des deutschen Rechtssystems besonders verletzlich sind, brauchen zugängliche Informationen über ihre Rechte und bestehende Beratungsangebote. Gleichzeitig muss gelten: Unternehmen, die Beschäftigte systematisch ausbeuten oder geltendes Recht umgehen, müssen mit konsequenter Kontrolle und Sanktionierung rechnen. Bürokratieabbau für rechtschaffene Unternehmen und konsequente Rechtsdurchsetzung gegenüber schwarzen Schafen sind für uns kein Widerspruch.

Wir bekämpfen Arbeitsausbeutung konsequent. Mafiöse Strukturen, die Menschen systematisch ausbeuten, gehen wir mit spezialisierten Ermittlungsstrukturen bei Polizei und Staatsanwaltschaft an. Wir fördern Tarifbindung und Mitbestimmung. 80 Prozent der Berliner Arbeitnehmer*innen sollen tarifgebunden arbeiten. Dazu bauen wir das Tarifregister aus. Steuergeld vergeben wir nur an Betriebe, die faire Löhne zahlen.
Wir wollen einen einfachen Zugang zum Recht für alle Menschen. Im Parlament setzen wir uns für niedrigschwellige Rechtsberatung ein. Einen spezifischen Rechtshilfefonds für arbeitsrechtliche Verfahren prüfen wir als mögliches Instrument, um Arbeitnehmer*innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.
Wir knüpfen die Vergabe öffentlicher Aufträge, Förderungen und Zuschüsse konsequent an Tariftreue und faire Arbeitsbedingungen. Verstöße gegen tarifliche Standards ziehen Konsequenzen nach sich. Kontrolle und Transparenz stärken wir durch das ausgebaute Tarifregister. Arbeitgeber*innen, die geltendes Recht missachten, dürfen nicht von öffentlichen Mitteln profitieren.

Ausbeutung stoppen und Arbeitnehmer:innenrechte stärken!

  • Kostenfreie, unabhängige Beratungsangebote für Arbeiternehmer:innen schaffen
  • Arbeitnehmer:innenrechte stärken und Rechtshilfefonds für (migrantische) Arbeitnehmer:innen einrichten
  • Vollen, gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Beschäftigungstag
  • Sozialversicherung für Saisonarbeiter:innen
  • Kontrollen durch die Gewerbeaufsichten dürfen nicht zur Kontrolle der Arbeitnehmer:innen missbraucht werden
  • Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer:innen und ihrer Familienangehörigen (ICMW) ratifizieren und umsetzen
  • In Anlehnung an die Unabhängige Kommission Antiziganismus (UKA): Arbeitsverbote für Migrant:innen auf Duldung abschaffen

Themenfeld IV: Bildung

Welche Maßnahmen oder Instrumente wären aus Ihrer Sicht geeignet, um Antiziganismus sowohl durch Mitschüler:innen als auch Lehrkräfte wirksam zu bekämpfen?

Jede Form von Diskriminierung und gruppenbezogener Herabwürdigung ist abzulehnen und muss konsequent geahndet werden. Schulen müssen ein sicheres Lernumfeld für alle Kinder gewährleisten und auf das Leben in einer demokratischen Gesellschaft vorbereiten. Der Politikunterricht ist der Ort, um ein respektvolles Miteinander zu lernen, Vorurteile abzubauen und Diskriminierung präventiv zu begegnen.
Die AfD setzt hier auf eine klare Werteerziehung, die die Prinzipien des Grundgesetzes, der Gleichheit vor dem Gesetz und des Respekts vor der Würde jedes Menschen vermittelt.
Die Notwendige Vermittlung der deutschen Geschichte einschließlich der Verfolgung der Sinti und Roma während der Zeit des Nationalsozialismus im regulären Geschichtsunterricht soll auch dem Antiziganismus in der Gegenwart entgegenwirken. Statt gruppenspezifischer Antiziganismus-Programme, die die Gesellschaft weiter in Opfer- und Tätergruppen einteilen, braucht es aber eine Stärkung der allgemeinen Konfliktkultur, bessere Ausbildung der Lehrkräfte in neutralem Krisenmanagement und eine konsequente Durchsetzung der Schulordnung.

Wir unterstützen u.a. das bewährte und durch die Community positiv evaluierte Institut der „Roma-Schul-Mediator*innen“.

Vielen Dank für Ihre wichtigen Fragen. Leider ist es uns aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich, diese innerhalb der Frist zu beantworten. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir Ihre Fragen nicht beantworten wollen. Wir schaffen es nicht, da wir innerhalb unserer jungen Partei noch nicht über ausreichende Personalkapazitäten verfügen.

Schulen müssen sichere Orte für alle Kinder und Jugendlichen sein. Dazu gehört ein respektvolles Miteinander, in dem Diskriminierung und Extremismus keinen Platz haben. Bildung ist dabei die wirksamste Prävention. Deshalb sollen sich Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit allen Formen des Extremismus sowie mit antisemitischen und rassistischen Ideologien auseinanderzusetzen. Gleichzeitig unterstützen wir Fortbildungen für Lehrkräfte, damit sie extremistische und diskriminierende Tendenzen frühzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren können.

Die Linke Berlin setzt sich konsequent gegen jede Form von Diskriminierung an Berliner Schulen ein. Die Bekämpfung von Antiziganismus auch im Bildungsbereich ist zudem Teil der Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte von Rom*nja und Sint*izze während und nach der NS-Zeit. Diese muss ein permanenter Teil der Bildungs- und Kulturpolitik bleiben, ausgehend von den gemeinsam mit dem Zentralrat erarbeiteten KMK-Empfehlungen zur Implementierung von Wissen über Geschichte und Gegenwart sowie zum Umgang mit Rassismus gegen Rom*nja und Sint*izze in Bildungseinrichtungen. Dazu ist eine rassismus- und diskriminierungskritische Überarbeitung der Rahmenlehrpläne und davon ausgehend von Lehrmaterialien und Curricula im Sinne einer multiperspektivischen und wissenschaftsbasierten Bildung notwendig. Generell wollen wir die diskriminierungskritische Qualifikation von Lehrkräften verbindlich stärken in allen drei Phasen der Lehrkräftebildung.
Zudem braucht es endlich eine abgestimmte und funktionsfähige Antidiskriminierungsarchitektur für die Schulen des Landes Berlin, die sicherstellt, dass Betroffene schnell und zuverlässig Unterstützung erfahren. Kernstück ist aus unserer Sicht eine unabhängige Beschwerdestelle, angedockt an die Landesantidiskriminierungsstelle. Sie soll als niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsstelle für Schüler*innen und Eltern dienen und neben den Diskriminierungstatbeständen nach LADG auch in Konfliktlagen tätig werden können, die sich aus dem Schulgesetz ergeben z.B. im Bereich Inklusion. Dafür muss sie mit den entsprechenden Akteneinsichts- und Durchgriffsrechten ausgestattet sein. Im Falle des Nichttätigwerdens der neuen Beschwerdestelle für Schulbeschäftigte nach § 13 AGG sollen sich diese ebenfalls an die unabhängige Beschwerdestelle wenden können. Zudem wollen wir die Stelle und den Einfluss des*der Antidiskriminierungs- sowie Mobbingbeauftragten der Bildungsverwaltung stärken. Ihre Zuständigkeit sehen wir vor allem im Bereich der diskriminierungssensiblen Organisationsentwicklung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Bildungsverwaltung. Dazu zählt neben der Überarbeitung von Verordnungen auch die Etablierung von Antidiskriminierungs- und Beschwerdestrukturen auf Einzelschulebene. Auf Bezirksebene wird der*die Antidiskriminierungsbeauftragte durch bezirkliche Stellen unterstützt, die ihm*ihr unterstehen und als Anlaufstellen für die Schulen dienen, aber keine Einzelfallberatung anbieten. Außerschulische Bildungs- und Empowerment-Angebote, die die Berliner Schulen durch Projektarbeit, Fortbildungen und bei der Schulentwicklung unterstützen, wollen wir absichern und verstetigen.

Schule muss ein Ort sein, an dem jedes Kind unabhängig von Herkunft und familiärem Hintergrund lernen und sich entwickeln kann. Antiziganistische Diskriminierung durch Mitschüler oder Lehrkräfte widerspricht diesem Anspruch fundamental. Wir setzen zunächst auf Bildung und Prävention. Die Auseinandersetzung mit der Geschichte und Gegenwart von Antiziganismus sowie mit der Verfolgung von Sinti und Roma gehört aus unserer Sicht in eine umfassende demokratische und historische Bildung. Wir schlagen unter anderem vor, erinnerungskulturelle Exkursionen einschließlich der Anreisekosten durch das Land zu finanzieren. Gleichzeitig setzen wir auf verpflichtende, bedarfsgerechte Fortbildungen für Lehrkräfte. Solche Fortbildungen müssen fachlich fundiert sein und zugleich dem Beutelsbacher Konsens und insbesondere dem Kontroversitätsgebot entsprechen. Wo konkrete Diskriminierung stattfindet, muss eine Schule handeln. Das gilt für diskriminierendes Verhalten von Schülern ebenso wie für Fehlverhalten von Lehrkräften. Schulen brauchen dafür klare Verantwortlichkeiten, kompetente Schulleitungen und multiprofessionelle Teams. Unser Ziel ist eine Schule, die nicht wegschaut, sondern Konflikte pädagogisch bearbeitet und bei schwerwiegenden Fällen konsequent handelt.

Der Bericht der Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) „Antiziganismus im Bildungsbereich am Beispiel von Schulen und Kitas“ zeigt, dass Rassismus gegen Romnja, Roma, Sintizze und Sinti bereits im Kindergarten und in der Schule beginnt: Antiziganistisches Mobbing, verbale und körperliche Eingriffe von Schüler*innen und Lehrkräften, prägen den Alltag vieler Kinder. Das nimmt die SPD nicht hin! Wir sichern einen diskriminierungsfreien Schulalltag und setzen uns für rassismuskritische Bildung ein. Lehrpläne überarbeiten wir rassismus- und kolonialsensibel. Alle Lehrkräfte sollen für Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung fortgebildet werden. Das gilt ausdrücklich auch für Antiziganismus. Wir stärken Beratungsstellen gegen Hass und Diskriminierung an Schulen. Die Position der Antidiskriminierungsbeauftragten für Berliner Schulen und die der Anti-Mobbing-Beauftragten sollten mit erweiterten Befugnissen ausgestattet und personell so gestärkt werden, dass Beschwerden zu Antiziganismus wirksamer bearbeitet werden können und die Präventionsarbeit besser greift.
Schüler*innenvertretungen und den wöchentlichen Klassenrat bauen wir als Orte demokratischer Auseinandersetzung aus. Zivilgesellschaftliche Träger, die antiziganismuskritische Bildungsarbeit leisten, sichern wir dauerhaft ab.

Umfassende Diskriminierungsverbote gegen Antiziganismus an Schulen und klare Konsequenzen bei Verstößen!

  • Kitas und Schulen müssen Sicherheitsorte sein – insbesondere für Kinder, die von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind
  • Reformierung des Berliner Schulgesetzes, das kein adäquates Verfahren für die Einführung von rassismuskritischen/antiziganismussensiblen Unterrichtsmaterialien vorsieht
  • Rassismuskritische und antiziganismussensible Revision von Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien, insbesondere Schulbüchern
  • Diskriminierungsschutz und entsprechende Konsequenzen bei Verstößen im Berliner Schulgesetz verankern
  • Sensibilisierung von Schul- und Lehrpersonal zu Antiziganismus
  • Unabhängige Beschwerdestellen für Schüler:innen und Eltern

Themenfeld V: Existenzsicherung/Sozialleistungen

Befürwortet Ihre Partei die Abschaffung der internen Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“? Bitte begründen Sie Ihre Position. Falls nicht: Wie stellt Ihre Partei sicher, dass diese Arbeitshilfe in Jobcentern nicht selektiv gegenüber Menschen aus Bulgarien und Rumänien angewendet wird?

Kurze Erklärung vorab: Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter haben eine interne Arbeitshilfe namens „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“. In dieser Arbeitshilfe steht, wie Mitarbeiter:innen mit vermeintlichen Betrug bei Sozialleistungen umgehen sollen. In der ersten Version des Dokumentes stand: „Vor allem arme Menschen aus Rumänien und Bulgarien betrügen beim Bezug von Leistungen“.
Später wurde die Arbeitshilfe verändert und die Namen der Länder Rumänien und Bulgarien wurden gestrichen.
Das Problem ist aber nicht gelöst. Viele Menschen aus Rumänien und Bulgarien stehen seitdem unter Generalverdacht: es wird automatisch davon ausgegangen, dass sie betrügen. Deshalb bekommen viele von ihnen keine Leistungen, sie stehen ihnen aber eigentlich zu. Viele Beratungsstellen und Organisationen kritisieren deshalb dieses Dokument.

Die Abschaffung der internen Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit, „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“, lehnen wir ab. Der Schutz der Sozialkassen vor bandenmäßigem Missbrauch ist essenziell für die Akzeptanz sowie den Erhalt des Sozialstaates. Die Jobcenter benötigen wirksame Werkzeuge, um Steuergelder effektiv zu schützen. Eine Abschaffung würde Kriminellen Tür und Tor öffnen.
Die Beamten und Angestellten in den Jobcentern arbeiten auf dem Fundament von Recht und Gesetz. Die Arbeitshilfe knüpft nicht an eine Nationalität an, sondern an handfeste, objektive Verdachtsmomente – wie das Vorlegen gefälschter Dokumente oder die Anmeldung über bekannte Scheinfirmen. Gegen eine sachfremde Behandlung im Einzelfall steht der volle Rechtsschutz offen: Über Widerspruch und den Sozialgerichtsweg ist nach Art. 19 Abs. 4 GG die gerichtliche Überprüfung jeder Einzelentscheidung gewährleistet.

Wir kritisieren diese Handreichung seit vielen Jahren. Sie ist abzuschaffen, weil sie pauschalisierend und diskriminierend ist und praktisch als Anleitung zur systematischen Diskriminierung dient. Wir setzen uns gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Bundesagentur diese Handreichung beendet.

Vielen Dank für Ihre wichtigen Fragen. Leider ist es uns aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich, diese innerhalb der Frist zu beantworten. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir Ihre Fragen nicht beantworten wollen. Wir schaffen es nicht, da wir innerhalb unserer jungen Partei noch nicht über ausreichende Personalkapazitäten verfügen.

Die Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch ist eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlern und denjenigen, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind. Deshalb wollen wir organisierten Sozialleistungsmissbrauch, Scheinanmeldungen und den Missbrauch der europäischen Freizügigkeit konsequent bekämpfen, unter anderem durch bessere Erfassungsverfahren und einen verbesserten Datenaustausch zwischen den zuständigen Behörden. Dabei ist selbstverständlich: Staatliches Handeln muss rechtsstaatlich, nachvollziehbar und diskriminierungsfrei erfolgen. Prüfungen dürfen ausschließlich auf objektiven Kriterien und konkreten Anhaltspunkten beruhen. Pauschale Verdächtigungen oder Benachteiligungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder Herkunft lehnen wir ausdrücklich ab.

Die Linke Berlin befürwortet die Abschaffung der internen Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist diskriminierend und stellt EU-Bürger*innen unter Generalverdacht. Teilweise erhalten EU-Bürger*innen ihnen rechtmäßig zustehende Unterstützung aufgrund der Arbeitshilfe nicht. In der Praxis führt der Leitfaden dazu, dass Menschen in ohnehin prekären Lebenslagen rechtmäßig zustehende Sozialleistungen verwehrt werden. Diese Praxis der Existenzverweigerung drängt Betroffene in existenzgefährdende Notlagen bis hin zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit.
Auf der Landesebene kann das interne Dokument der Bundesagentur für Arbeit nicht abgeschafft werden. Die Linke Berlin setzt sich aber dafür ein, dass die Berliner Jobcenter ihren Ermessensspielraum so weit wie möglich ausnutzen und die Arbeitshilfe so wenig Anwendung in der Praxis wie möglich findet. Sozialleistungsbetrug spielt statistisch eine untergeordnete Rolle. Der wirtschaftliche Schaden durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in Deutschland ist um ein Vielfaches höher als die Unregelmäßigkeiten im Sozialbereich. Die Linke Berlin fordert daher eine konsequente Verfolgung von Finanzkriminalität statt einer Stigmatisierung von armutsbetroffenen Menschen.

In der Sache gilt für uns ein klarer Grundsatz: Sozialleistungsmissbrauch muss verfolgt werden, aber Herkunft darf niemals als Ersatz für einen konkreten Verdacht dienen. Wenn organisierter oder bandenmäßiger Betrug vorliegt, muss der Rechtsstaat handeln. Ebenso klar ist aber: Ein bulgarischer oder rumänischer Pass ist kein Verdachtsmoment. Eine pauschale oder selektive Behandlung von Menschen allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit lehnen wir entschieden ab.
Kontrollen müssen sich an objektiven, rechtssicheren und überprüfbaren Kriterien orientieren. Entscheidungen der Jobcenter müssen individuell getroffen und für Betroffene nachvollziehbar sein. Wo interne Arbeitshilfen zu diskriminierenden Praktiken führen oder dafür strukturelle Anreize setzen, müssen sie korrigiert werden. Missbrauchsbekämpfung und Diskriminierungsfreiheit gehören für uns zusammen – ein funktionierender Rechtsstaat muss beides gewährleisten.

Grundsätzlich gilt: Wir halten am klaren Verbot von Racial Profiling fest. Verdachtsunabhängige Kontrollen und diskriminierende Verwaltungspraxis lehnen wir ab. Wir stärken das Vertrauen aller Communities in staatliche Stellen und setzen uns für eine diskriminierungsfreie Anwendung von Verwaltungsvorschriften ein.

Die Arbeitshilfe und ähnliche Instrumente müssen abgeschafft werden!

  • Ein menschenwürdiges Existenzminimum muss auch für arbeitssuchende EU-Bürger:innen sichergestellt werden
  • Die interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit (BA) zum bandenmäßigen Leistungsmissbrauch und all ihre Auswirkungen (gezielte Personalschulungen zu der Thematik, Spezialteams und Abteilungen etc.) müssen komplett abgeschafft werden, da sie pauschal stigmatisierend sind
  • Die Inanspruchnahme von Sozialleistungen darf nicht weiter durch die Jobcenter und BA als ein Missbrauch der Freizügigkeit dargestellt werden, besonders wenn die rechtlichen Ansprüche (Arbeitnehmer- oder Selbstständigenstatus) erfüllt und nachgewiesen werden. Kriminalisierende Unterstellungen wie „Sozialleistungsmissbrauch“ und „missbräuchliche Inanspruchnahme der Freizügigkeit“ müssen eindeutiger formuliert werden, sodass diese nicht mehr pauschal und nach subjektiver Bewertung unterstellt werden können
  • Das AGG und das LADG müssen die BA einhalten und dabei die institutionelle bzw. staatliche Diskriminierung berücksichtigen. Institutioneller Antiziganismus muss in diesem Kontext anerkannt werden und die Regierung muss diesen aktiv bekämpfen, nicht weiter fördern

Themenfeld VI: Gesundheit

Wie garantieren Sie die Anwendung von § 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)? Welche konkreten Maßnahmen plant Ihre Partei, um Sprachbarrieren im Gesundheitswesen abzubauen?

Die Einhaltung der gesetzlichen Aufklärungspflicht ist bereits heute eine bindende rechtliche Verpflichtung für jeden Arzt und jede medizinische Einrichtung; die Anqwendung wird daher durch das bestehende Zivil- und Berufsrecht effektiv garantiert. Eine allgemeine Finanzierung von Fremdsprachendolmetschern durch die gesetzlichen Krankenkassen ist im geltenden Recht (SGB V) nicht vorgesehen; die Kosten der sprachlichen Verständigung trägt daher grundsätzlich der Patient selbst. Gesetzlich ausdrücklich geregelte Ausnahmen bleiben davon unberührt. Bestrebungen, darüber hinaus eine generelle Kostentragung für Fremdsprachendolmetscher auf die Beitrags- und Steuerzahler zu verlagern lehnen wir ab.
Zur Überwindung von Sprachbarrieren ist die nachhaltigste und ehrlichste Lösung die Integration durch das Erlernen der deutschen Sprache.

Wir setzen uns für den Abbau von Sprachbarrieren ein und wollen weiterhin ermöglichen, dass im Alltag, bei Behördengängen und im Schulsystem die Menschen sprachlich so unterstützt werden, dass eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht wird. Dazu brauchen wir: neben Sozialberatung auch Sprachmittlung. Die Begleitung soll zu Behörden und in andere soziale Hilfesystem erfolgen. Auch wollen wir Kommunikation zwischen Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen fördern und bei Schulanmeldungen, Elternabenden und der Berufsorientierung unterstützen.

Vielen Dank für Ihre wichtigen Fragen. Leider ist es uns aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich, diese innerhalb der Frist zu beantworten. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir Ihre Fragen nicht beantworten wollen. Wir schaffen es nicht, da wir innerhalb unserer jungen Partei noch nicht über ausreichende Personalkapazitäten verfügen.

Eine umfassende medizinische Aufklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und für die Patientensicherheit essenziell. Zum Abbau von Sprachbarrieren unterstützen wir pragmatische Lösungen, wie den Einsatz digitaler Übersetzungshilfen und mehrsprachiger Informationsmaterialien in Kliniken und Praxen. Gleichzeitig gilt: Der Erwerb der deutschen Sprache ist der wichtigste Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, Bildungserfolg und Integration.

Der § 630e BGB verpflichtet Ärzt*innen dazu, Patient*innen vor einer Behandlung so aufzuklären, dass die Informationen „verständlich“ sind. In der Praxis wird diese Anforderung bei Menschen mit geringen Deutschkenntnissen jedoch häufig nicht ausreichend erfüllt. Das ist aus unserer Sicht hochproblematisch, denn eine wirksame medizinische Aufklärung ist eine zentrale Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung über die eigene Behandlung. Wenn Sprachbarrieren bestehen, können wichtige Informationen zu Diagnose, Behandlungsmöglichkeiten, Risiken, Nebenwirkungen oder alternativen Therapieoptionen verloren gehen.
Wir setzen uns deshalb auf Bundesebene für einen gesetzlichen Anspruch auf professionelle Sprachmittlung im Gesundheitswesen ein. Sprachmittlung darf nicht vom Zufall, vom Engagement einzelner Einrichtungen oder den finanziellen Möglichkeiten der Patient*innen abhängen. In Berlin werden wir insbesondere mehrsprachige Versorgungsstrukturen ausbauen. Ein gutes Beispiel ist die SprInt Sprach- und Integrationsmittlung, die bereits heute wichtige Unterstützung bei der Überwindung von Sprachbarrieren leistet. Solche Angebote müssen verstetigt und ausgebaut werden, damit alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und ihren Sprachkenntnissen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und selbstbestimmten Gesundheitsversorgung haben.

Die Pflicht zur ordnungsgemäßen medizinischen Aufklärung ist geltendes Recht. Wir wollen hier zunächst eine begriffliche Klarstellung vornehmen: Die Anwendung des § 630e BGB ist keine politische Ermessensfrage einer Landesregierung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung im Behandlungsverhältnis. Politik muss jedoch Rahmenbedingungen schaffen, in denen eine verständliche und wirksame Aufklärung praktisch möglich ist.
Unser gesundheitspolitisches Leitbild ist eine patientenzentrierte Versorgung, die den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellt. Digitale und innovative Gesundheitslösungen sollen den Zugang zur Versorgung verbessern. Wir sehen insbesondere in sicheren digitalen Übersetzungsangeboten und niedrigschwelligen mehrsprachigen Informationen erhebliche Chancen, Sprachbarrieren abzubauen. Unser Programm setzt in der öffentlichen Verwaltung bereits ausdrücklich auf KI-gestützte Echtzeitübersetzung und Leichte Sprache für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Diesen technologischen Fortschritt wollen wir auch dort nutzbar machen, wo er im Gesundheitswesen datenschutzkonform und medizinisch verantwortbar eingesetzt werden kann. Bei komplexen Diagnosen, Eingriffen und Behandlungen kann Technik qualifizierte persönliche Sprachmittlung allerdings nicht in jedem Fall ersetzen.

Der Abbau von Sprachbarrieren ist essenziell für Teilhabe, erst recht im Bereich Gesundheit. Für Behördengänge führen wir flächendeckend Sprachmittlung ein. Wir nutzen Dolmetscherdienste und KI-Übersetzungen. Der Audio- und Video-Dolmetschdienst soll perspektivisch der Standard für alle Behörden und freien Träger werden. Im Parlament setzen wir uns dafür ein, dieses Pilotprojekt weiter auszurollen. Verwaltungsleistungen und staatliche Beratungsangebote sollen grundsätzlich barrierefrei und inklusiv zugänglich sein.

Gesundheitliche Versorgung muss trotz Sprachbarrieren sichergestellt werden!

  • Menschen müssen entsprechend ihres Rechts nach §630e BGB ausreichend über ihre gesundheitliche Behandlung aufgeklärt werden
  • Sprachbarrieren müssen durch Zugang zu kostenlosen Übersetzungsmöglichkeiten abgebaut werden bsw. durch mehrsprachige Informationsmaterialien, Piktogramme, visuelles Aufklärungsmaterial
  • Strukturen für die medizinische Versorgung von nicht krankenversicherten Bürger:innen müssen ausgebaut werden z. B. mit Dolmetscherdiensten und deren angemessene Ausstattung, wie Behandlungsfonds
  • Eine unabhängige Beschwerdestelle muss einrichten werden, die sicherstellt, dass Betroffene nicht aufgrund rassistischer Zuschreibungen oder fehlender Sprachkenntnissen eine schlechtere oder keine medizinische Behandlung erhalten

Themenfeld VII: Flucht und Asyl

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, Bleibeperspektiven für Rom:nja aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, etwa der Republik Moldau und Staaten des Westbalkans, zu schaffen?

Ein Bleiberecht ergibt sich abschließend aus den gesetzlich geregelten Tatbeständen des Asyl- und Aufenthaltsrechts. Für ein darüber hinausgehendes, gruppenbezogenes Bleiberecht besteht keine Rechtsgrundlage – maßgeblich ist allein der individuelle Sachverhalt. Moldau und die Staaten des Westbalkans gelten als sicher; dort findet keine systematische politische Verfolgung statt, die ein Asylrecht begründen würde. Bleiberecht darf es nur bei nachgewiesener individueller Verfolgung oder bei nachhaltig erfolgreicher Integration geben – nicht aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe.

Eine Ausweisung und Abschiebung geflüchteter Rom*nja in vermeintlich „sichere“ Herkunftsländer, in denen ihnen Angriffe und Diskriminierung drohen, lehnen wir ab.

Vielen Dank für Ihre wichtigen Fragen. Leider ist es uns aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich, diese innerhalb der Frist zu beantworten. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir Ihre Fragen nicht beantworten wollen. Wir schaffen es nicht, da wir innerhalb unserer jungen Partei noch nicht über ausreichende Personalkapazitäten verfügen.

Wir stehen zu unserer humanitären Verantwortung und zum Grundrecht auf Asyl. Wer Schutz vor Verfolgung sucht, hat Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren. Wer kein Anrecht auf Asyl hat, muss unser Land wieder verlassen. Ordnung und Humanität gehören für uns zusammen. Für Personen aus Staaten, die gesetzlich als sichere Herkunftsstaaten eingestuft sind, gelten die entsprechenden Regelungen des Asylrechts.

Rom*nja sind europaweit, in Deutschland und auch in Berlin eine der am stärksten von Ausgrenzung, Diskriminierung und Armut betroffene Gruppe. Maßgeblicher Grund für ihre oft prekäre Situation ist ihr häufig unsicherer Aufenthaltsstatus und die ständige Angst vor Abschiebungen. Die meisten der deutlich vermehrten Abschiebungen aus Berlin durch den schwarz-roten Senat betreffen Rom*nja aus Moldau. Diese inhumane Praxis muss endlich beendet werden. Die Linke Berlin verfolgt einen menschenrechtsorientierten Ansatz. Statt Rom*nja massenhaft abzuschieben, muss Berlin aus unserer Sicht endlich ein Bleiberecht ermöglichen. Wir setzen uns auf Landesebene für Härtefallregelungen und die diskriminierungssensible Ausgestaltung des LEA für mehr Bleibemöglichkeiten ein. Dies aus humanitären Gründen und aus historischer Verantwortung Deutschlands und Berlins für den während der Zeit des Nationalsozialismus an Rom*nja und Sinti*zze verübten Genozid. Hierzu haben wir bereits einen Antrag ins Abgeordnetenhaus von Berlin eingebracht: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-1552.pdf
Auf Bundesebene kritisieren wir die Einstufung von Ländern als sogenannte sichere Herkunftsstaaten. In der Praxis bedeuten sichere Herkunftsstaaten weniger gründliche Verfahren, eingeschränkten Rechtsschutz, Arbeitsverbote und Lagerunterbringung, siehe u.a. hier: https://www.dielinkebt.de/presse/pressemitteilungen/detail/sichere-herkunftsstaaten-gesetzentwurf-der-union-oeffnet-politischer-willkuer-tuer-und-tor/

Wir unterscheiden bei Fragen des Aufenthaltsrechts grundsätzlich nicht nach ethnischer Zugehörigkeit. Das ist für uns ein wichtiger Punkt: Roma müssen selbstverständlich vor Diskriminierung geschützt werden, aber ein Aufenthaltsrecht sollte weder positiv noch negativ allein an die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe geknüpft werden. Maßgeblich müssen die individuelle Situation, rechtsstaatliche Verfahren und die gesetzlichen Voraussetzungen sein.
Wir setzen uns für klare und verlässliche Regeln bei Einwanderung und Asyl ein. Menschen, die einen individuellen Schutzgrund haben, müssen Schutz erhalten. Gleichzeitig müssen rechtskräftige Entscheidungen auch umgesetzt werden. Die Einstufung eines Herkunftsstaates als sicher darf ein rechtsstaatliches individuelles Prüfverfahren nicht ersetzen.
Zugleich wollen wir Menschen, die hier eine tragfähige Perspektive aufgebaut haben, insbesondere durch Ausbildung, Studium und Arbeit, bessere Möglichkeiten eröffnen. Wir setzen auf schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt und wollen Arbeitsverbote für Asylbewerber abschaffen.
Wer in Deutschland erfolgreich eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, soll Zeit erhalten, einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden und eine eigenständige wirtschaftliche Perspektive aufzubauen.
Unser Ansatz ist damit weder ein pauschales Bleiberecht aufgrund ethnischer Zugehörigkeit noch eine pauschale Ablehnung von Bleibeperspektiven. Wir stehen für individuelle Schutzprüfung, klare rechtsstaatliche Regeln und echte Chancen durch Bildung, Ausbildung und Arbeit. Herkunft darf nicht über den Wert eines Menschen entscheiden – und ethnische Zuschreibungen dürfen nicht an die Stelle der Betrachtung des einzelnen Menschen treten.

Wir setzen uns für ein neues Chancenaufenthaltsrecht ein und führen die erfolgreiche Arbeit der Härtefallkommission fort. Menschen ohne formale Bleibeperspektive, die in Berlin verwurzelt sind, wollen wir nicht in Unsicherheit lassen. Wir lehnen Beschäftigungsverbote für Geflüchtete ab und ermöglichen unabhängig vom Aufenthaltsstatus Zugang zu Beratung, Rechtsmitteln und Sprachkursen. Die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsstaaten ist Bundesrecht. Auf Landesebene setzen wir uns dafür ein, dass humanitäre Gesichtspunkte und individuelle Verfolgungssituationen, wie sie Rom*nja häufig betreffen, in Verfahren angemessen berücksichtigt werden.

Bleiberechtsperspektive für Rom:nja aus historischer Verantwortung!

  • „Sichere Herkunftsstaaten“ gibt es nicht: Für viele Rom:nja bedeuten Herkunftsländer wie Moldau oder Staaten des Westbalkans weiterhin strukturelle Ausgrenzung und Diskriminierung
  • Schutz statt Abschiebung: Antiziganistische Verfolgung und kumulative Diskriminierung müssen im Asylverfahren stärker berücksichtigt werden
  • Menschenwürdige Perspektiven schaffen, statt jahrelanger Unsicherheit und wiederholter Abschiebungsdrohungen
  • Deutschland trägt eine besondere Verantwortung gegenüber Rom:nja aufgrund der Verfolgung und Ermordung während des Nationalsozialismus