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Amaro Foro e.V.
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Adventskalender

Druck wegen Arbeitnehmer:innen-Status. Frau A. ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und wohnt in einer Wohnungsloseneinrichtung. Da sie als EU-Bürgerin weniger als fünf Jahre in Deutschland ist und nicht arbeitet, lehnt das Jobcenter ihr Antrag auf Bürgergeld ab und der Familie droht den Verlust des Wohnheimplatzes. Frau A. hat keine andere Möglichkeit, als eine prekäre Beschäftigung anzunehmen. Das Jobcenter sieht den Umfang der Beschäftigung allerdings als nicht ausreichend an, um einen Arbeitnehmerinnenstatus zu begründen. Nur mit der Unterstützung einer Anwältin kann Frau A. ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
Druck wegen Arbeitnehmer:innen-Status. Frau A. ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und wohnt in einer Wohnungsloseneinrichtung. Da sie als EU-Bürgerin weniger als fünf Jahre in Deutschland ist und nicht arbeitet, lehnt das Jobcenter ihr Antrag auf Bürgergeld ab und der Familie droht den Verlust des Wohnheimplatzes. Frau A. hat keine andere Möglichkeit, als eine prekäre Beschäftigung anzunehmen. Das Jobcenter sieht den Umfang der Beschäftigung allerdings als nicht ausreichend an, um einen Arbeitnehmerinnenstatus zu begründen. Nur mit der Unterstützung einer Anwältin kann Frau A. ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
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Zugang zu Arbeit öffnen. Viele Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland verbleiben jahrelang in sog. „Kettenduldung“. Eine Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung für Personen, die sich in Deutschland aufhalten, aber ausreisen müssten und begründet daher keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Menschen mit diesem Status dürfen keine Beschäftigung aufnehmen und sind auf entsprechende staatliche Leistungen angewiesen bzw. vom Staat im Leistungsbezug festgehalten. Gleichzeitig werden politische und mediale Debatten über staatliche Kosten für schutzsuchende Menschen geführt sowie über Fach- und Arbeitskräftemangel.
Die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung müssen abgeschafft werden. Dadurch ergibt sich ein Mehrwert nicht nur für den Staat, indem mehr in die Sozialkassen eingezahlt und der Arbeitskräftemangel reduziert wird, sondern auch für die Menschen selbst, indem ihnen Teilhabe ermöglicht wird.
Zugang zu Arbeit öffnen. Viele Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland verbleiben jahrelang in sog. „Kettenduldung“. Eine Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung für Personen, die sich in Deutschland aufhalten, aber ausreisen müssten und begründet daher keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Menschen mit diesem Status dürfen keine Beschäftigung aufnehmen und sind auf entsprechende staatliche Leistungen angewiesen bzw. vom Staat im Leistungsbezug festgehalten. Gleichzeitig werden politische und mediale Debatten über staatliche Kosten für schutzsuchende Menschen geführt sowie über Fach- und Arbeitskräftemangel.
Die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung müssen abgeschafft werden. Dadurch ergibt sich ein Mehrwert nicht nur für den Staat, indem mehr in die Sozialkassen eingezahlt und der Arbeitskräftemangel reduziert wird, sondern auch für die Menschen selbst, indem ihnen Teilhabe ermöglicht wird.
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Kindheit muss sein! Gabriel ist 12 Jahre alt und lebt mit seiner Familie in Berlin.
Er weiß noch nicht konkret, was er beruflich machen möchte, wenn er Erwachsen ist, erzählt aber leidenschaftlich, wie gerne er nach der Schule zum Sport geht. Auf die Frage, ob er ein professioneller Sportler sein werden will, antwortet er: „Das bin ich schon!“.
Der Junge besucht eine Regelklasse und geht gerne zu Schule. Die Existenz seine Familie ist allerdings nicht sicher und seine Eltern haben regelmäßig Auseinandersetzungen mit Leistungsbehörden. Da sie nicht Deutsch können, muss der Junge oft übersetzen – eine Aufgabe, die viele Kinder für ihre Eltern übernehmen, obwohl das nicht sein darf. Das belastet die Kinder zusätzlich, verunsichert sie und trägt zur fehlenden Konzentration in der Schule bei. Die Verständigung im Amt muss durch kostenlose Dolmetscher:innen-Díenste sichergestellt werden und somit Antragssteller:innen nicht in der Lage versetzen, dass ihre Kinder dies machen müssen.
Kindheit muss sein! Gabriel ist 12 Jahre alt und lebt mit seiner Familie in Berlin.
Er weiß noch nicht konkret, was er beruflich machen möchte, wenn er Erwachsen ist, erzählt aber leidenschaftlich, wie gerne er nach der Schule zum Sport geht. Auf die Frage, ob er ein professioneller Sportler sein werden will, antwortet er: „Das bin ich schon!“.
Der Junge besucht eine Regelklasse und geht gerne zu Schule. Die Existenz seine Familie ist allerdings nicht sicher und seine Eltern haben regelmäßig Auseinandersetzungen mit Leistungsbehörden. Da sie nicht Deutsch können, muss der Junge oft übersetzen – eine Aufgabe, die viele Kinder für ihre Eltern übernehmen, obwohl das nicht sein darf. Das belastet die Kinder zusätzlich, verunsichert sie und trägt zur fehlenden Konzentration in der Schule bei. Die Verständigung im Amt muss durch kostenlose Dolmetscher:innen-Díenste sichergestellt werden und somit Antragssteller:innen nicht in der Lage versetzen, dass ihre Kinder dies machen müssen.
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Zugang zu Informationen und staatlichen Institutionen. Der Zugang zu Informationen und staatlichen Institutionen ist für viele Menschen ohne deutsche Sprachkenntnisse weiterhin eingeschränkt. Auch wenn Deutsch die Amtssprache ist, muss angesichts der Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, sichergestellt werden, dass Dolmetscher:innen-Dienste vorhanden sind und genutzt werden. Die Abweisung von Bürger:innen aufgrund fehlender Sprachkenntnisse ist aus mehreren Perspektiven problematisch und gefährlich. Einerseits entsprechen ein solches Verhalten bzw. solche Vorgehensweisen nicht dem (eigenen) Bild Deutschlands als ein offenes und vielfältiges Land mit ausgeprägter Willkommenskultur. Andererseits wird dadurch das ohnehin geringe Vertrauen vieler Bürger:innen in den Staat nicht verbessert. Vielmehr enttäuscht und verunsichert es die Menschen und sie denken zunehmend darüber nach, ob sie ihre Arbeitskraft doch lieber in einem anderen Land einbringen.
Staatliche Institutionen, insbesondere die Agentur für Arbeit, müssen Dolmetscher:innen zur Verfügung stellen, wenn Bürger:innen keine Möglichkeiten haben, diese selbst zu organisieren. Eine Erweiterung des kostenlosen Anspruches auf mündliche Übersetzung durch Dolmetscher:innen über die Regelung im Asylverfahren hinaus ist daher notwendig.
Zugang zu Informationen und staatlichen Institutionen. Der Zugang zu Informationen und staatlichen Institutionen ist für viele Menschen ohne deutsche Sprachkenntnisse weiterhin eingeschränkt. Auch wenn Deutsch die Amtssprache ist, muss angesichts der Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, sichergestellt werden, dass Dolmetscher:innen-Dienste vorhanden sind und genutzt werden. Die Abweisung von Bürger:innen aufgrund fehlender Sprachkenntnisse ist aus mehreren Perspektiven problematisch und gefährlich. Einerseits entsprechen ein solches Verhalten bzw. solche Vorgehensweisen nicht dem (eigenen) Bild Deutschlands als ein offenes und vielfältiges Land mit ausgeprägter Willkommenskultur. Andererseits wird dadurch das ohnehin geringe Vertrauen vieler Bürger:innen in den Staat nicht verbessert. Vielmehr enttäuscht und verunsichert es die Menschen und sie denken zunehmend darüber nach, ob sie ihre Arbeitskraft doch lieber in einem anderen Land einbringen.
Staatliche Institutionen, insbesondere die Agentur für Arbeit, müssen Dolmetscher:innen zur Verfügung stellen, wenn Bürger:innen keine Möglichkeiten haben, diese selbst zu organisieren. Eine Erweiterung des kostenlosen Anspruches auf mündliche Übersetzung durch Dolmetscher:innen über die Regelung im Asylverfahren hinaus ist daher notwendig.
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Kriminalisierung u.a. wegen des Bildungsstatus.
Herr B. lebt mit seiner Familie in einer Wohnungslosenunterkunft. Er geht einer Beschäftigung im Bauwesen nach, die Familie ist jedoch auf aufstockende Leistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Jobcenter lehnt den Antrag auf Bürgergeld mit der Begründung ab, dass Herr B. die Arbeit allein zum Zweck des Leistungsbezuges angenommen habe und leitet zum späteren Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsmissbrauch und Urkundenfälschung ein. Da Herr B. nicht alphabetisiert ist, kann er vor Gericht kaum Details aussagen. Er kann sich auch schwer in der Stadt orientieren und sich keine Notizen machen, die seine tatsächliche Beschäftigung beweisen können. Ein Smartphone besitzt er ebenfalls nicht, um Bilder aufzunehmen. Nur durch den engagierten Einsatz seines Rechtsanwaltes kann die Beschäftigung von Herrn B. nachgewiesen und die Klage gegen ihn eingestellt werden.
Kriminalisierung u.a. wegen des Bildungsstatus.
Herr B. lebt mit seiner Familie in einer Wohnungslosenunterkunft. Er geht einer Beschäftigung im Bauwesen nach, die Familie ist jedoch auf aufstockende Leistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Jobcenter lehnt den Antrag auf Bürgergeld mit der Begründung ab, dass Herr B. die Arbeit allein zum Zweck des Leistungsbezuges angenommen habe und leitet zum späteren Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsmissbrauch und Urkundenfälschung ein. Da Herr B. nicht alphabetisiert ist, kann er vor Gericht kaum Details aussagen. Er kann sich auch schwer in der Stadt orientieren und sich keine Notizen machen, die seine tatsächliche Beschäftigung beweisen können. Ein Smartphone besitzt er ebenfalls nicht, um Bilder aufzunehmen. Nur durch den engagierten Einsatz seines Rechtsanwaltes kann die Beschäftigung von Herrn B. nachgewiesen und die Klage gegen ihn eingestellt werden.
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Schutz vor Diskriminierung. Obwohl staatliche Institutionen gesetzlich verpflichtet sind, alle Menschen gleich zu behandeln, zeigen Erfahrungen der Zivilgesellschaft, dass dies trotzdem nicht konsequent und reibungslos funktioniert. Ein Viertel der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2024 hatten Bezug auf Diskriminierung durch staatliche Institutionen. In einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle berichten 19 % der Befragten von Ungleichbehandlung durch Behörden, 16 % durch die Polizei. Dabei liegt der Anteil der Menschen mit Migrationsgeschichte bei 33 %.
Auch die Bundesweite Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) sowie unsere Dokumentationsstelle Antiziganismus (DOSTA/MIA-Berlin) verzeichnen ähnliche Ergebnisse. Am häufigsten wurden im Jahr 2024 antiziganistische Vorfälle beim Kontakt mit Behörden dokumentiert: bundesweit lag deren Anteil bei 22 % aller Vorfälle und in Berlin bei 20 %.
In Deutschland fehlen weiterhin Rechtschutzinstrumente, welche die Ungleichbehandlung durch staatliche Institutionen abdecken. Die bestehenden Beschwerdemechanismen sind entweder nicht unabhängig oder nicht effektiv und der Schutz von Folgediskriminierung durch dieselbe Behörde ist nicht garantiert. Es bedarf daher einer dringenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit der Berücksichtigung von staatlichem Handeln und der Einführung eines Rechtschutzhilfefonds.
Schutz vor Diskriminierung. Obwohl staatliche Institutionen gesetzlich verpflichtet sind, alle Menschen gleich zu behandeln, zeigen Erfahrungen der Zivilgesellschaft, dass dies trotzdem nicht konsequent und reibungslos funktioniert. Ein Viertel der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2024 hatten Bezug auf Diskriminierung durch staatliche Institutionen. In einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle berichten 19 % der Befragten von Ungleichbehandlung durch Behörden, 16 % durch die Polizei. Dabei liegt der Anteil der Menschen mit Migrationsgeschichte bei 33 %.
Auch die Bundesweite Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) sowie unsere Dokumentationsstelle Antiziganismus (DOSTA/MIA-Berlin) verzeichnen ähnliche Ergebnisse. Am häufigsten wurden im Jahr 2024 antiziganistische Vorfälle beim Kontakt mit Behörden dokumentiert: bundesweit lag deren Anteil bei 22 % aller Vorfälle und in Berlin bei 20 %.
In Deutschland fehlen weiterhin Rechtschutzinstrumente, welche die Ungleichbehandlung durch staatliche Institutionen abdecken. Die bestehenden Beschwerdemechanismen sind entweder nicht unabhängig oder nicht effektiv und der Schutz von Folgediskriminierung durch dieselbe Behörde ist nicht garantiert. Es bedarf daher einer dringenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit der Berücksichtigung von staatlichem Handeln und der Einführung eines Rechtschutzhilfefonds.
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Passgenaue Angebote schaffen – Teilhabe fördern. Maria ist 6 Jahre alt und wartet schon ungeduldig auf ihre Schwester, die im kommenden Jahr zur Welt kommen soll. Sie möchte Verkäuferin in einem Supermarkt werden, wenn sie groß ist. Maria ist in Deutschland geboren, hat eine Kita besucht und geht bereits in die Schule. Zum Zeitpunkt der Berufsausbildung wird sie zum Glück ausreichend Deutsch sprechen, um eine Ausbildung zu beginnen. Für viele (neu)zugewanderte Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, ist der Zugang zu einer Berufsausbildung aufgrund fehlender Deutschkenntnisse erschwert. Diejenigen, deren Eltern einen Sprachkurs nicht bezahlen können und keine staatlichen Leistungen beziehen, sind ausbeuterischen Tätigkeiten im Niedriglohnsektor ausgesetzt. Kostenlose Sprachkurse für (neu)zugewanderte und nicht mehr schulpflichtige Jugendliche sind für ihre Entwicklung besonders wichtig, da sie ihnen berufliche Chancen ermöglichen. Diese sollen jedoch unbedingt mit Fahrtkostenübernahme ergänzt werden.
Passgenaue Angebote schaffen – Teilhabe fördern. Maria ist 6 Jahre alt und wartet schon ungeduldig auf ihre Schwester, die im kommenden Jahr zur Welt kommen soll. Sie möchte Verkäuferin in einem Supermarkt werden, wenn sie groß ist. Maria ist in Deutschland geboren, hat eine Kita besucht und geht bereits in die Schule. Zum Zeitpunkt der Berufsausbildung wird sie zum Glück ausreichend Deutsch sprechen, um eine Ausbildung zu beginnen. Für viele (neu)zugewanderte Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, ist der Zugang zu einer Berufsausbildung aufgrund fehlender Deutschkenntnisse erschwert. Diejenigen, deren Eltern einen Sprachkurs nicht bezahlen können und keine staatlichen Leistungen beziehen, sind ausbeuterischen Tätigkeiten im Niedriglohnsektor ausgesetzt. Kostenlose Sprachkurse für (neu)zugewanderte und nicht mehr schulpflichtige Jugendliche sind für ihre Entwicklung besonders wichtig, da sie ihnen berufliche Chancen ermöglichen. Diese sollen jedoch unbedingt mit Fahrtkostenübernahme ergänzt werden.
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Chancengleichheit ermöglichen. Die Einschulung von Kindern ohne Deutschkenntnisse ist nach wie vor für viele Kinder und ihre Eltern eine große Herausforderung. Da nicht alle Schulen eine Willkommensklasse haben, müssen Kinder monatelang auf einen Schulplatz warten und können ihr Recht auf Bildung nicht ausüben. Die Einschulungsproblematik endet allerdings nicht mit der Platzzuweisung. Oft sehen sich Eltern und Kinder mit langen Schulwegen konfrontiert. Besonders problematisch ist es, wenn Eltern sich keinen Fahrausweis leisten können, um ihre Kinder zur Schule zu bringen und sie danach abzuholen, sodass sie sich aufgrund des Fahrens ohne Fahrausweis bei der ÖPNV verschulden.
Abgesehen davon, dass die Willkommensklassen eine segregierte Einschulungsform darstellen, verhindern fehlende einheitliche Regelungen für den Übergang in eine Regelklasse sowie fehlenden einheitlichen Regelungen in Bezug auf Lernmaterial und Lehrkräfteeinsatz die gleichberechtigten Chancen der Kinder.
Ein Wechsel vom Willkommensklassen-Modell zum Besuch der Regelschule mit einer ergänzenden Sprachförderung ist daher schon längst überfällig. Auch die rassismuskritische und antiziganismussensible Revision von Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien, insbesondere Schulbüchern, ist dringend notwendig.
Da kein adäquates Verfahren für die Einführung von rassismuskritischen/antiziganismussensiblen Unterrichtsmaterialien besteht, bedarf es dringend die Reformierung der Schulgesetze der Länder. Unabhängige Beschwerdestellen sind weiterhin notwendig, um Diskriminierung und rassistisches Mobbing an Schulen, ausgehend nicht nur von Mitschüler:innen, sondern auch von Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal, angemessen entgegenzuwirken.
Chancengleichheit ermöglichen. Die Einschulung von Kindern ohne Deutschkenntnisse ist nach wie vor für viele Kinder und ihre Eltern eine große Herausforderung. Da nicht alle Schulen eine Willkommensklasse haben, müssen Kinder monatelang auf einen Schulplatz warten und können ihr Recht auf Bildung nicht ausüben. Die Einschulungsproblematik endet allerdings nicht mit der Platzzuweisung. Oft sehen sich Eltern und Kinder mit langen Schulwegen konfrontiert. Besonders problematisch ist es, wenn Eltern sich keinen Fahrausweis leisten können, um ihre Kinder zur Schule zu bringen und sie danach abzuholen, sodass sie sich aufgrund des Fahrens ohne Fahrausweis bei der ÖPNV verschulden.
Abgesehen davon, dass die Willkommensklassen eine segregierte Einschulungsform darstellen, verhindern fehlende einheitliche Regelungen für den Übergang in eine Regelklasse sowie fehlenden einheitlichen Regelungen in Bezug auf Lernmaterial und Lehrkräfteeinsatz die gleichberechtigten Chancen der Kinder.
Ein Wechsel vom Willkommensklassen-Modell zum Besuch der Regelschule mit einer ergänzenden Sprachförderung ist daher schon längst überfällig. Auch die rassismuskritische und antiziganismussensible Revision von Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien, insbesondere Schulbüchern, ist dringend notwendig.
Da kein adäquates Verfahren für die Einführung von rassismuskritischen/antiziganismussensiblen Unterrichtsmaterialien besteht, bedarf es dringend die Reformierung der Schulgesetze der Länder. Unabhängige Beschwerdestellen sind weiterhin notwendig, um Diskriminierung und rassistisches Mobbing an Schulen, ausgehend nicht nur von Mitschüler:innen, sondern auch von Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal, angemessen entgegenzuwirken.
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Wohnraumverlust durch Amtsschikanen. Frau M. ist seit längerer Zeit in Berlin und hat noch nie staatliche Leistungen bezogen. Aus gesundheitlichen Gründen verliert sie ihre Arbeit und muss Bürgergeld in Anspruch nehmen. Das Jobcenter schikaniert sie mit zerstückelten Aufforderungen zur Mitwirkung und verzögert damit die Bewilligung. Um ihre Wohnung nicht zu verlieren, leiht sich Frau M. ein paar Mal Geld von Bekannten für die Miete. Dadurch stellt das Jobcenter ihre Hilfebedürftigkeit in Frage und fordert mehrmals dieselben Erklärungen und Nachweise. Letztendlich verliert Frau M. aufgrund von Mietrückständen ihre Wohnung und wird wohnungslos.
🔒
Unterbringung und Qualitätsstandards. Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland steigt laut des statistischen Bundesamtes kontinuierlich an. Die Knappheit an bezahlbarem Wohnraum sowie die Ausschlussmechanismen am regulären Wohnungsmarkt tragen dazu bei, dass immer mehr Menschen dauerhaft in Wohnungslosenunterkünften leben müssen. Dabei sind nicht nur die beengten Wohnverhältnisse, sondern auch die Hygienezustände in vielen Unterkünften problematisch, insbesondere im Privatsektor. Im Hinblick auf Familien mit Kindern und Kindeswohlsicherstellung sind die Zustände besonders beunruhigend.
Die Qualitätsstandards in Unterkunftseinrichtungen sind über die Mindestausstattung hinaus anzupassen. Unterkunftseinrichtungen sollen an verschiedene Bedarfe angepasst werden, z. B. familien- bzw. kindesgerecht sein mit eigenen Sanitärräumen. Eine sozialarbeiterische Betreuung der Bewohner:innen ist als Voraussetzung für Unterkunftsbetreiber:innen, insbesondere im gewerblichen Bereich, einzuführen und die Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsstandards vor Ort muss regelmäßiger erfolgen.
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Teilhabe ermöglichen. Koki ist 6 Jahre alt und möchte YouTuber werden, wenn er groß ist. Er besucht die erste Klasse, darf aber ab und zu Videos in den sozialen Medien schauen.
Medienkompetenzen zu vermitteln ist heute nicht mehr wegzudenken und angesichts der schnellen Entwicklungen in der Digitalisierung ist es immer früher notwendig.
Koki ist froh, dass seine Eltern sich leisten können, ihm ein Gerät zu kaufen. Für viele Kinder ist das allerdings nicht selbstverständlich. Besonders problematisch war das in der COVID-Pandemie als viele Kinder keine Geräte von der Schule bekommen haben, da davon ausgegangen wurde, sie würden damit nicht umgehen können oder die Geräte würden verkauft.
Damit wurden viele Kinder nicht nur stigmatisiert, sondern auch von Teilhabe am Bildungssystem ausgeschlossen – sowohl von der Geräteausgabe als auch vom Schulunterricht.
🔒
Kinderarmut bekämpfen. Dem statistischen Bundesamt zufolge ist aktuell ca. jede siebte Person unter 18 Jahren in Deutschland armutsgefährdet. Besonders bedroht sind Kinder mit Einwanderungsgeschichte sowie Kinder von Alleinerziehenden oder Familien mit mehreren Kindern. Die Gründe sind zwar vielfältig, die Auswirkungen und die langfristigen Folgen aber relativ ähnlich und sehr besorgniserregend. Die fehlende oder unsichere Existenzsicherung ist belastend für Kinder und gefährdet nicht nur ihre körperliche, sondern auch ihre psychische Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung. Ihre Chancengleichheit ist dadurch nicht abgesichert und die gleichberechtigte Teilhabe und Partizipation langfristig bedroht.
Staatliche Ausgaben für Kinder dürfen nicht als Belastung interpretiert werden, sondern als Investition. Um ihnen Chancen zu ermöglichen, bedarf es unter anderem eines bedingungslosen Kindergarantiebetrags inkl. Leistungen für Bildung und Teilhabe, unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder der Anspruchsberechtigung der Eltern für Sozialhilfe, sowie eines Krankenversicherungsschutzes, unabhängig vom Versichertenstatus der Eltern.
🔒
Prekäre Beschäftigung und Arbeitsausbeutung. Herr G. ist seit acht Jahren in Deutschland und hat im Bauwesen gearbeitet. Er hat noch nie staatliche Leistungen bezogen und kam mit seinen Einkommen zurecht. Die Situation hat sich allerdings geändert, nachdem Herr G. seine Arbeit verloren hat und wohnungslos geworden ist. Seine Unterkunft wurde ihm nämlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, der ihn damit nicht nur abhängig machte, sondern auch ausnutzte.
Ausbeutung, Vorwürfe und Drohungen musste Herr G. ertragen, um nicht obdachlos zu werden. Obwohl er die staatliche Hilfe nicht will, ist er jetzt doch darauf angewiesen. Ziemlich schnell wird Herr G. in einer Wohnungslosenunterkunft untergebracht, sein Antrag auf Bürgergeld ist noch in Prüfung. Da er seinen ehemaligen Arbeitgeber angeklagt hat, fühlt er sich in der Unterkunft jedoch unsicher und überlegt, ob er die Klage weiterhin verfolgt. Der Stress und die Schikanen durch das Jobcenter sind zusätzliche Belastungen, die dazu führen, dass Arbeitskräfte wie Herr G. in den letzten Jahren vermehrt abwandern.
🔒
Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht. Das Recht auf Gesundheitsversorgung ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch eine der Grundvoraussetzungen für weitere Teilhabemöglichkeiten – am Arbeitsleben, an Bildung, in der Gesellschaft etc. Für viele Menschen in Deutschland ist der Zugang zu Krankenversicherungsschutz und medizinischer Versorgung aber nicht leicht oder in vielen Fällen auch gar nicht möglich. Nach wie vor sind Menschen aus dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ausgeschlossen, weil sie z. B. keine Vorversicherungszeiten nachweisen können.
Vielen Menschen fehlen zudem die finanziellen Mittel, Vorversicherungszeiten zu bezahlen oder die Beiträge für eine freiwillige gesetzliche Versicherung aufzubringen, ganz abgesehen von den enorm hohen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung. Weitere Probleme bei der Gesundheitsversorgung sind u. a. die nach wie vor fehlenden Dolmetscher:innen-Dienste, nicht ausreichende Angebote für Menschen ohne Krankenversicherung sowie die fehlenden unabhängigen Beschwerdestrukturen.
Beschäftigte in öffentlich finanzierten Gesundheitseinrichtungen müssen
für Antirassismus aufgeklärt und sensibilisiert werden. Es sollte unabhängige Beschwerdestellen geben, um sicherzustellen, dass Patient:innen nicht aufgrund von rassistischen Zuschreibungen eine schlechtere oder keine medizinische Behandlung erhalten. Der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung muss deutlich erleichtert werden und Dolmetscher:innen-Dienste und deren angemessene Ausstattung sowie Behandlungsfonds müssen ausgebaut werden.
🔒
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