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Amaro Foro e.V.
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Adventskalender

Druck wegen Arbeitnehmer:innen-Status. Frau A. ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und wohnt in einer Wohnungsloseneinrichtung. Da sie als EU-Bürgerin weniger als fünf Jahre in Deutschland ist und nicht arbeitet, lehnt das Jobcenter ihr Antrag auf Bürgergeld ab und der Familie droht den Verlust des Wohnheimplatzes. Frau A. hat keine andere Möglichkeit, als eine prekäre Beschäftigung anzunehmen. Das Jobcenter sieht den Umfang der Beschäftigung allerdings als nicht ausreichend an, um einen Arbeitnehmerinnenstatus zu begründen. Nur mit der Unterstützung einer Anwältin kann Frau A. ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
Druck wegen Arbeitnehmer:innen-Status. Frau A. ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und wohnt in einer Wohnungsloseneinrichtung. Da sie als EU-Bürgerin weniger als fünf Jahre in Deutschland ist und nicht arbeitet, lehnt das Jobcenter ihr Antrag auf Bürgergeld ab und der Familie droht den Verlust des Wohnheimplatzes. Frau A. hat keine andere Möglichkeit, als eine prekäre Beschäftigung anzunehmen. Das Jobcenter sieht den Umfang der Beschäftigung allerdings als nicht ausreichend an, um einen Arbeitnehmerinnenstatus zu begründen. Nur mit der Unterstützung einer Anwältin kann Frau A. ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
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Zugang zu Arbeit öffnen. Viele Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland verbleiben jahrelang in sog. „Kettenduldung“. Eine Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung für Personen, die sich in Deutschland aufhalten, aber ausreisen müssten und begründet daher keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Menschen mit diesem Status dürfen keine Beschäftigung aufnehmen und sind auf entsprechende staatliche Leistungen angewiesen bzw. vom Staat im Leistungsbezug festgehalten. Gleichzeitig werden politische und mediale Debatten über staatliche Kosten für schutzsuchende Menschen geführt sowie über Fach- und Arbeitskräftemangel.
Die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung müssen abgeschafft werden. Dadurch ergibt sich ein Mehrwert nicht nur für den Staat, indem mehr in die Sozialkassen eingezahlt und der Arbeitskräftemangel reduziert wird, sondern auch für die Menschen selbst, indem ihnen Teilhabe ermöglicht wird.
Zugang zu Arbeit öffnen. Viele Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland verbleiben jahrelang in sog. „Kettenduldung“. Eine Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung für Personen, die sich in Deutschland aufhalten, aber ausreisen müssten und begründet daher keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Menschen mit diesem Status dürfen keine Beschäftigung aufnehmen und sind auf entsprechende staatliche Leistungen angewiesen bzw. vom Staat im Leistungsbezug festgehalten. Gleichzeitig werden politische und mediale Debatten über staatliche Kosten für schutzsuchende Menschen geführt sowie über Fach- und Arbeitskräftemangel.
Die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung müssen abgeschafft werden. Dadurch ergibt sich ein Mehrwert nicht nur für den Staat, indem mehr in die Sozialkassen eingezahlt und der Arbeitskräftemangel reduziert wird, sondern auch für die Menschen selbst, indem ihnen Teilhabe ermöglicht wird.
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Kindheit muss sein! Gabriel ist 12 Jahre alt und lebt mit seiner Familie in Berlin.
Er weiß noch nicht konkret, was er beruflich machen möchte, wenn er Erwachsen ist, erzählt aber leidenschaftlich, wie gerne er nach der Schule zum Sport geht. Auf die Frage, ob er ein professioneller Sportler sein werden will, antwortet er: „Das bin ich schon!“.
Der Junge besucht eine Regelklasse und geht gerne zu Schule. Die Existenz seine Familie ist allerdings nicht sicher und seine Eltern haben regelmäßig Auseinandersetzungen mit Leistungsbehörden. Da sie nicht Deutsch können, muss der Junge oft übersetzen – eine Aufgabe, die viele Kinder für ihre Eltern übernehmen, obwohl das nicht sein darf. Das belastet die Kinder zusätzlich, verunsichert sie und trägt zur fehlenden Konzentration in der Schule bei. Die Verständigung im Amt muss durch kostenlose Dolmetscher:innen-Díenste sichergestellt werden und somit Antragssteller:innen nicht in der Lage versetzen, dass ihre Kinder dies machen müssen.
Kindheit muss sein! Gabriel ist 12 Jahre alt und lebt mit seiner Familie in Berlin.
Er weiß noch nicht konkret, was er beruflich machen möchte, wenn er Erwachsen ist, erzählt aber leidenschaftlich, wie gerne er nach der Schule zum Sport geht. Auf die Frage, ob er ein professioneller Sportler sein werden will, antwortet er: „Das bin ich schon!“.
Der Junge besucht eine Regelklasse und geht gerne zu Schule. Die Existenz seine Familie ist allerdings nicht sicher und seine Eltern haben regelmäßig Auseinandersetzungen mit Leistungsbehörden. Da sie nicht Deutsch können, muss der Junge oft übersetzen – eine Aufgabe, die viele Kinder für ihre Eltern übernehmen, obwohl das nicht sein darf. Das belastet die Kinder zusätzlich, verunsichert sie und trägt zur fehlenden Konzentration in der Schule bei. Die Verständigung im Amt muss durch kostenlose Dolmetscher:innen-Díenste sichergestellt werden und somit Antragssteller:innen nicht in der Lage versetzen, dass ihre Kinder dies machen müssen.
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Zugang zu Informationen und staatlichen Institutionen. Der Zugang zu Informationen und staatlichen Institutionen ist für viele Menschen ohne deutsche Sprachkenntnisse weiterhin eingeschränkt. Auch wenn Deutsch die Amtssprache ist, muss angesichts der Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, sichergestellt werden, dass Dolmetscher:innen-Dienste vorhanden sind und genutzt werden. Die Abweisung von Bürger:innen aufgrund fehlender Sprachkenntnisse ist aus mehreren Perspektiven problematisch und gefährlich. Einerseits entsprechen ein solches Verhalten bzw. solche Vorgehensweisen nicht dem (eigenen) Bild Deutschlands als ein offenes und vielfältiges Land mit ausgeprägter Willkommenskultur. Andererseits wird dadurch das ohnehin geringe Vertrauen vieler Bürger:innen in den Staat nicht verbessert. Vielmehr enttäuscht und verunsichert es die Menschen und sie denken zunehmend darüber nach, ob sie ihre Arbeitskraft doch lieber in einem anderen Land einbringen.
Staatliche Institutionen, insbesondere die Agentur für Arbeit, müssen Dolmetscher:innen zur Verfügung stellen, wenn Bürger:innen keine Möglichkeiten haben, diese selbst zu organisieren. Eine Erweiterung des kostenlosen Anspruches auf mündliche Übersetzung durch Dolmetscher:innen über die Regelung im Asylverfahren hinaus ist daher notwendig.
Zugang zu Informationen und staatlichen Institutionen. Der Zugang zu Informationen und staatlichen Institutionen ist für viele Menschen ohne deutsche Sprachkenntnisse weiterhin eingeschränkt. Auch wenn Deutsch die Amtssprache ist, muss angesichts der Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, sichergestellt werden, dass Dolmetscher:innen-Dienste vorhanden sind und genutzt werden. Die Abweisung von Bürger:innen aufgrund fehlender Sprachkenntnisse ist aus mehreren Perspektiven problematisch und gefährlich. Einerseits entsprechen ein solches Verhalten bzw. solche Vorgehensweisen nicht dem (eigenen) Bild Deutschlands als ein offenes und vielfältiges Land mit ausgeprägter Willkommenskultur. Andererseits wird dadurch das ohnehin geringe Vertrauen vieler Bürger:innen in den Staat nicht verbessert. Vielmehr enttäuscht und verunsichert es die Menschen und sie denken zunehmend darüber nach, ob sie ihre Arbeitskraft doch lieber in einem anderen Land einbringen.
Staatliche Institutionen, insbesondere die Agentur für Arbeit, müssen Dolmetscher:innen zur Verfügung stellen, wenn Bürger:innen keine Möglichkeiten haben, diese selbst zu organisieren. Eine Erweiterung des kostenlosen Anspruches auf mündliche Übersetzung durch Dolmetscher:innen über die Regelung im Asylverfahren hinaus ist daher notwendig.
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Kriminalisierung u.a. wegen des Bildungsstatus.
Herr B. lebt mit seiner Familie in einer Wohnungslosenunterkunft. Er geht einer Beschäftigung im Bauwesen nach, die Familie ist jedoch auf aufstockende Leistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Jobcenter lehnt den Antrag auf Bürgergeld mit der Begründung ab, dass Herr B. die Arbeit allein zum Zweck des Leistungsbezuges angenommen habe und leitet zum späteren Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsmissbrauch und Urkundenfälschung ein. Da Herr B. nicht alphabetisiert ist, kann er vor Gericht kaum Details aussagen. Er kann sich auch schwer in der Stadt orientieren und sich keine Notizen machen, die seine tatsächliche Beschäftigung beweisen können. Ein Smartphone besitzt er ebenfalls nicht, um Bilder aufzunehmen. Nur durch den engagierten Einsatz seines Rechtsanwaltes kann die Beschäftigung von Herrn B. nachgewiesen und die Klage gegen ihn eingestellt werden.
Kriminalisierung u.a. wegen des Bildungsstatus.
Herr B. lebt mit seiner Familie in einer Wohnungslosenunterkunft. Er geht einer Beschäftigung im Bauwesen nach, die Familie ist jedoch auf aufstockende Leistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das Jobcenter lehnt den Antrag auf Bürgergeld mit der Begründung ab, dass Herr B. die Arbeit allein zum Zweck des Leistungsbezuges angenommen habe und leitet zum späteren Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren wegen Sozialleistungsmissbrauch und Urkundenfälschung ein. Da Herr B. nicht alphabetisiert ist, kann er vor Gericht kaum Details aussagen. Er kann sich auch schwer in der Stadt orientieren und sich keine Notizen machen, die seine tatsächliche Beschäftigung beweisen können. Ein Smartphone besitzt er ebenfalls nicht, um Bilder aufzunehmen. Nur durch den engagierten Einsatz seines Rechtsanwaltes kann die Beschäftigung von Herrn B. nachgewiesen und die Klage gegen ihn eingestellt werden.
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Schutz vor Diskriminierung. Obwohl staatliche Institutionen gesetzlich verpflichtet sind, alle Menschen gleich zu behandeln, zeigen Erfahrungen der Zivilgesellschaft, dass dies trotzdem nicht konsequent und reibungslos funktioniert. Ein Viertel der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2024 hatten Bezug auf Diskriminierung durch staatliche Institutionen. In einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle berichten 19 % der Befragten von Ungleichbehandlung durch Behörden, 16 % durch die Polizei. Dabei liegt der Anteil der Menschen mit Migrationsgeschichte bei 33 %.
Auch die Bundesweite Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) sowie unsere Dokumentationsstelle Antiziganismus (DOSTA/MIA-Berlin) verzeichnen ähnliche Ergebnisse. Am häufigsten wurden im Jahr 2024 antiziganistische Vorfälle beim Kontakt mit Behörden dokumentiert: bundesweit lag deren Anteil bei 22 % aller Vorfälle und in Berlin bei 20 %.
In Deutschland fehlen weiterhin Rechtschutzinstrumente, welche die Ungleichbehandlung durch staatliche Institutionen abdecken. Die bestehenden Beschwerdemechanismen sind entweder nicht unabhängig oder nicht effektiv und der Schutz von Folgediskriminierung durch dieselbe Behörde ist nicht garantiert. Es bedarf daher einer dringenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit der Berücksichtigung von staatlichem Handeln und der Einführung eines Rechtschutzhilfefonds.
Schutz vor Diskriminierung. Obwohl staatliche Institutionen gesetzlich verpflichtet sind, alle Menschen gleich zu behandeln, zeigen Erfahrungen der Zivilgesellschaft, dass dies trotzdem nicht konsequent und reibungslos funktioniert. Ein Viertel der Beratungsanfragen bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Jahr 2024 hatten Bezug auf Diskriminierung durch staatliche Institutionen. In einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle berichten 19 % der Befragten von Ungleichbehandlung durch Behörden, 16 % durch die Polizei. Dabei liegt der Anteil der Menschen mit Migrationsgeschichte bei 33 %.
Auch die Bundesweite Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA) sowie unsere Dokumentationsstelle Antiziganismus (DOSTA/MIA-Berlin) verzeichnen ähnliche Ergebnisse. Am häufigsten wurden im Jahr 2024 antiziganistische Vorfälle beim Kontakt mit Behörden dokumentiert: bundesweit lag deren Anteil bei 22 % aller Vorfälle und in Berlin bei 20 %.
In Deutschland fehlen weiterhin Rechtschutzinstrumente, welche die Ungleichbehandlung durch staatliche Institutionen abdecken. Die bestehenden Beschwerdemechanismen sind entweder nicht unabhängig oder nicht effektiv und der Schutz von Folgediskriminierung durch dieselbe Behörde ist nicht garantiert. Es bedarf daher einer dringenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit der Berücksichtigung von staatlichem Handeln und der Einführung eines Rechtschutzhilfefonds.
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Passgenaue Angebote schaffen – Teilhabe fördern. Maria ist 6 Jahre alt und wartet schon ungeduldig auf ihre Schwester, die im kommenden Jahr zur Welt kommen soll. Sie möchte Verkäuferin in einem Supermarkt werden, wenn sie groß ist. Maria ist in Deutschland geboren, hat eine Kita besucht und geht bereits in die Schule. Zum Zeitpunkt der Berufsausbildung wird sie zum Glück ausreichend Deutsch sprechen, um eine Ausbildung zu beginnen. Für viele (neu)zugewanderte Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, ist der Zugang zu einer Berufsausbildung aufgrund fehlender Deutschkenntnisse erschwert. Diejenigen, deren Eltern einen Sprachkurs nicht bezahlen können und keine staatlichen Leistungen beziehen, sind ausbeuterischen Tätigkeiten im Niedriglohnsektor ausgesetzt. Kostenlose Sprachkurse für (neu)zugewanderte und nicht mehr schulpflichtige Jugendliche sind für ihre Entwicklung besonders wichtig, da sie ihnen berufliche Chancen ermöglichen. Diese sollen jedoch unbedingt mit Fahrtkostenübernahme ergänzt werden.
Passgenaue Angebote schaffen – Teilhabe fördern. Maria ist 6 Jahre alt und wartet schon ungeduldig auf ihre Schwester, die im kommenden Jahr zur Welt kommen soll. Sie möchte Verkäuferin in einem Supermarkt werden, wenn sie groß ist. Maria ist in Deutschland geboren, hat eine Kita besucht und geht bereits in die Schule. Zum Zeitpunkt der Berufsausbildung wird sie zum Glück ausreichend Deutsch sprechen, um eine Ausbildung zu beginnen. Für viele (neu)zugewanderte Jugendliche, die nicht mehr schulpflichtig sind, ist der Zugang zu einer Berufsausbildung aufgrund fehlender Deutschkenntnisse erschwert. Diejenigen, deren Eltern einen Sprachkurs nicht bezahlen können und keine staatlichen Leistungen beziehen, sind ausbeuterischen Tätigkeiten im Niedriglohnsektor ausgesetzt. Kostenlose Sprachkurse für (neu)zugewanderte und nicht mehr schulpflichtige Jugendliche sind für ihre Entwicklung besonders wichtig, da sie ihnen berufliche Chancen ermöglichen. Diese sollen jedoch unbedingt mit Fahrtkostenübernahme ergänzt werden.
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Chancengleichheit ermöglichen. Die Einschulung von Kindern ohne Deutschkenntnisse ist nach wie vor für viele Kinder und ihre Eltern eine große Herausforderung. Da nicht alle Schulen eine Willkommensklasse haben, müssen Kinder monatelang auf einen Schulplatz warten und können ihr Recht auf Bildung nicht ausüben. Die Einschulungsproblematik endet allerdings nicht mit der Platzzuweisung. Oft sehen sich Eltern und Kinder mit langen Schulwegen konfrontiert. Besonders problematisch ist es, wenn Eltern sich keinen Fahrausweis leisten können, um ihre Kinder zur Schule zu bringen und sie danach abzuholen, sodass sie sich aufgrund des Fahrens ohne Fahrausweis bei der ÖPNV verschulden.
Abgesehen davon, dass die Willkommensklassen eine segregierte Einschulungsform darstellen, verhindern fehlende einheitliche Regelungen für den Übergang in eine Regelklasse sowie fehlenden einheitlichen Regelungen in Bezug auf Lernmaterial und Lehrkräfteeinsatz die gleichberechtigten Chancen der Kinder.
Ein Wechsel vom Willkommensklassen-Modell zum Besuch der Regelschule mit einer ergänzenden Sprachförderung ist daher schon längst überfällig. Auch die rassismuskritische und antiziganismussensible Revision von Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien, insbesondere Schulbüchern, ist dringend notwendig.
Da kein adäquates Verfahren für die Einführung von rassismuskritischen/antiziganismussensiblen Unterrichtsmaterialien besteht, bedarf es dringend die Reformierung der Schulgesetze der Länder. Unabhängige Beschwerdestellen sind weiterhin notwendig, um Diskriminierung und rassistisches Mobbing an Schulen, ausgehend nicht nur von Mitschüler:innen, sondern auch von Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal, angemessen entgegenzuwirken.
Chancengleichheit ermöglichen. Die Einschulung von Kindern ohne Deutschkenntnisse ist nach wie vor für viele Kinder und ihre Eltern eine große Herausforderung. Da nicht alle Schulen eine Willkommensklasse haben, müssen Kinder monatelang auf einen Schulplatz warten und können ihr Recht auf Bildung nicht ausüben. Die Einschulungsproblematik endet allerdings nicht mit der Platzzuweisung. Oft sehen sich Eltern und Kinder mit langen Schulwegen konfrontiert. Besonders problematisch ist es, wenn Eltern sich keinen Fahrausweis leisten können, um ihre Kinder zur Schule zu bringen und sie danach abzuholen, sodass sie sich aufgrund des Fahrens ohne Fahrausweis bei der ÖPNV verschulden.
Abgesehen davon, dass die Willkommensklassen eine segregierte Einschulungsform darstellen, verhindern fehlende einheitliche Regelungen für den Übergang in eine Regelklasse sowie fehlenden einheitlichen Regelungen in Bezug auf Lernmaterial und Lehrkräfteeinsatz die gleichberechtigten Chancen der Kinder.
Ein Wechsel vom Willkommensklassen-Modell zum Besuch der Regelschule mit einer ergänzenden Sprachförderung ist daher schon längst überfällig. Auch die rassismuskritische und antiziganismussensible Revision von Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien, insbesondere Schulbüchern, ist dringend notwendig.
Da kein adäquates Verfahren für die Einführung von rassismuskritischen/antiziganismussensiblen Unterrichtsmaterialien besteht, bedarf es dringend die Reformierung der Schulgesetze der Länder. Unabhängige Beschwerdestellen sind weiterhin notwendig, um Diskriminierung und rassistisches Mobbing an Schulen, ausgehend nicht nur von Mitschüler:innen, sondern auch von Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal, angemessen entgegenzuwirken.
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Wohnraumverlust durch Amtsschikanen. Frau M. ist seit längerer Zeit in Berlin und hat noch nie staatliche Leistungen bezogen. Aus gesundheitlichen Gründen verliert sie ihre Arbeit und muss Bürgergeld in Anspruch nehmen. Das Jobcenter schikaniert sie mit zerstückelten Aufforderungen zur Mitwirkung und verzögert damit die Bewilligung. Um ihre Wohnung nicht zu verlieren, leiht sich Frau M. ein paar Mal Geld von Bekannten für die Miete. Dadurch stellt das Jobcenter ihre Hilfebedürftigkeit in Frage und fordert mehrmals dieselben Erklärungen und Nachweise. Letztendlich verliert Frau M. aufgrund von Mietrückständen ihre Wohnung und wird wohnungslos.
Wohnraumverlust durch Amtsschikanen. Frau M. ist seit längerer Zeit in Berlin und hat noch nie staatliche Leistungen bezogen. Aus gesundheitlichen Gründen verliert sie ihre Arbeit und muss Bürgergeld in Anspruch nehmen. Das Jobcenter schikaniert sie mit zerstückelten Aufforderungen zur Mitwirkung und verzögert damit die Bewilligung. Um ihre Wohnung nicht zu verlieren, leiht sich Frau M. ein paar Mal Geld von Bekannten für die Miete. Dadurch stellt das Jobcenter ihre Hilfebedürftigkeit in Frage und fordert mehrmals dieselben Erklärungen und Nachweise. Letztendlich verliert Frau M. aufgrund von Mietrückständen ihre Wohnung und wird wohnungslos.
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Unterbringung und Qualitätsstandards. Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland steigt laut des statistischen Bundesamtes kontinuierlich an. Die Knappheit an bezahlbarem Wohnraum sowie die Ausschlussmechanismen am regulären Wohnungsmarkt tragen dazu bei, dass immer mehr Menschen dauerhaft in Wohnungslosenunterkünften leben müssen. Dabei sind nicht nur die beengten Wohnverhältnisse, sondern auch die Hygienezustände in vielen Unterkünften problematisch, insbesondere im Privatsektor. Im Hinblick auf Familien mit Kindern und Kindeswohlsicherstellung sind die Zustände besonders beunruhigend.
Die Qualitätsstandards in Unterkunftseinrichtungen sind über die Mindestausstattung hinaus anzupassen. Unterkunftseinrichtungen sollen an verschiedene Bedarfe angepasst werden, z. B. familien- bzw. kindesgerecht sein mit eigenen Sanitärräumen. Eine sozialarbeiterische Betreuung der Bewohner:innen ist als Voraussetzung für Unterkunftsbetreiber:innen, insbesondere im gewerblichen Bereich, einzuführen und die Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsstandards vor Ort muss regelmäßiger erfolgen.
Unterbringung und Qualitätsstandards. Die Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland steigt laut des statistischen Bundesamtes kontinuierlich an. Die Knappheit an bezahlbarem Wohnraum sowie die Ausschlussmechanismen am regulären Wohnungsmarkt tragen dazu bei, dass immer mehr Menschen dauerhaft in Wohnungslosenunterkünften leben müssen. Dabei sind nicht nur die beengten Wohnverhältnisse, sondern auch die Hygienezustände in vielen Unterkünften problematisch, insbesondere im Privatsektor. Im Hinblick auf Familien mit Kindern und Kindeswohlsicherstellung sind die Zustände besonders beunruhigend.
Die Qualitätsstandards in Unterkunftseinrichtungen sind über die Mindestausstattung hinaus anzupassen. Unterkunftseinrichtungen sollen an verschiedene Bedarfe angepasst werden, z. B. familien- bzw. kindesgerecht sein mit eigenen Sanitärräumen. Eine sozialarbeiterische Betreuung der Bewohner:innen ist als Voraussetzung für Unterkunftsbetreiber:innen, insbesondere im gewerblichen Bereich, einzuführen und die Überprüfung der Einhaltung von Qualitätsstandards vor Ort muss regelmäßiger erfolgen.
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Teilhabe ermöglichen. Koki ist 6 Jahre alt und möchte YouTuber werden, wenn er groß ist. Er besucht die erste Klasse, darf aber ab und zu Videos in den sozialen Medien schauen.
Medienkompetenzen zu vermitteln ist heute nicht mehr wegzudenken und angesichts der schnellen Entwicklungen in der Digitalisierung ist es immer früher notwendig.
Koki ist froh, dass seine Eltern sich leisten können, ihm ein Gerät zu kaufen. Für viele Kinder ist das allerdings nicht selbstverständlich. Besonders problematisch war das in der COVID-Pandemie als viele Kinder keine Geräte von der Schule bekommen haben, da davon ausgegangen wurde, sie würden damit nicht umgehen können oder die Geräte würden verkauft.
Damit wurden viele Kinder nicht nur stigmatisiert, sondern auch von Teilhabe am Bildungssystem ausgeschlossen – sowohl von der Geräteausgabe als auch vom Schulunterricht.
Teilhabe ermöglichen. Koki ist 6 Jahre alt und möchte YouTuber werden, wenn er groß ist. Er besucht die erste Klasse, darf aber ab und zu Videos in den sozialen Medien schauen.
Medienkompetenzen zu vermitteln ist heute nicht mehr wegzudenken und angesichts der schnellen Entwicklungen in der Digitalisierung ist es immer früher notwendig.
Koki ist froh, dass seine Eltern sich leisten können, ihm ein Gerät zu kaufen. Für viele Kinder ist das allerdings nicht selbstverständlich. Besonders problematisch war das in der COVID-Pandemie als viele Kinder keine Geräte von der Schule bekommen haben, da davon ausgegangen wurde, sie würden damit nicht umgehen können oder die Geräte würden verkauft.
Damit wurden viele Kinder nicht nur stigmatisiert, sondern auch von Teilhabe am Bildungssystem ausgeschlossen – sowohl von der Geräteausgabe als auch vom Schulunterricht.
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Kinderarmut bekämpfen. Dem statistischen Bundesamt zufolge ist aktuell ca. jede siebte Person unter 18 Jahren in Deutschland armutsgefährdet. Besonders bedroht sind Kinder mit Einwanderungsgeschichte sowie Kinder von Alleinerziehenden oder Familien mit mehreren Kindern. Die Gründe sind zwar vielfältig, die Auswirkungen und die langfristigen Folgen aber relativ ähnlich und sehr besorgniserregend. Die fehlende oder unsichere Existenzsicherung ist belastend für Kinder und gefährdet nicht nur ihre körperliche, sondern auch ihre psychische Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung. Ihre Chancengleichheit ist dadurch nicht abgesichert und die gleichberechtigte Teilhabe und Partizipation langfristig bedroht.
Staatliche Ausgaben für Kinder dürfen nicht als Belastung interpretiert werden, sondern als Investition. Um ihnen Chancen zu ermöglichen, bedarf es unter anderem eines bedingungslosen Kindergarantiebetrags inkl. Leistungen für Bildung und Teilhabe, unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder der Anspruchsberechtigung der Eltern für Sozialhilfe, sowie eines Krankenversicherungsschutzes, unabhängig vom Versichertenstatus der Eltern.
Kinderarmut bekämpfen. Dem statistischen Bundesamt zufolge ist aktuell ca. jede siebte Person unter 18 Jahren in Deutschland armutsgefährdet. Besonders bedroht sind Kinder mit Einwanderungsgeschichte sowie Kinder von Alleinerziehenden oder Familien mit mehreren Kindern. Die Gründe sind zwar vielfältig, die Auswirkungen und die langfristigen Folgen aber relativ ähnlich und sehr besorgniserregend. Die fehlende oder unsichere Existenzsicherung ist belastend für Kinder und gefährdet nicht nur ihre körperliche, sondern auch ihre psychische Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung. Ihre Chancengleichheit ist dadurch nicht abgesichert und die gleichberechtigte Teilhabe und Partizipation langfristig bedroht.
Staatliche Ausgaben für Kinder dürfen nicht als Belastung interpretiert werden, sondern als Investition. Um ihnen Chancen zu ermöglichen, bedarf es unter anderem eines bedingungslosen Kindergarantiebetrags inkl. Leistungen für Bildung und Teilhabe, unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder der Anspruchsberechtigung der Eltern für Sozialhilfe, sowie eines Krankenversicherungsschutzes, unabhängig vom Versichertenstatus der Eltern.
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Prekäre Beschäftigung und Arbeitsausbeutung. Herr G. ist seit acht Jahren in Deutschland und hat im Bauwesen gearbeitet. Er hat noch nie staatliche Leistungen bezogen und kam mit seinen Einkommen zurecht. Die Situation hat sich allerdings geändert, nachdem Herr G. seine Arbeit verloren hat und wohnungslos geworden ist. Seine Unterkunft wurde ihm nämlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, der ihn damit nicht nur abhängig machte, sondern auch ausnutzte.
Ausbeutung, Vorwürfe und Drohungen musste Herr G. ertragen, um nicht obdachlos zu werden. Obwohl er die staatliche Hilfe nicht will, ist er jetzt doch darauf angewiesen. Ziemlich schnell wird Herr G. in einer Wohnungslosenunterkunft untergebracht, sein Antrag auf Bürgergeld ist noch in Prüfung. Da er seinen ehemaligen Arbeitgeber angeklagt hat, fühlt er sich in der Unterkunft jedoch unsicher und überlegt, ob er die Klage weiterhin verfolgt. Der Stress und die Schikanen durch das Jobcenter sind zusätzliche Belastungen, die dazu führen, dass Arbeitskräfte wie Herr G. in den letzten Jahren vermehrt abwandern.
Prekäre Beschäftigung und Arbeitsausbeutung. Herr G. ist seit acht Jahren in Deutschland und hat im Bauwesen gearbeitet. Er hat noch nie staatliche Leistungen bezogen und kam mit seinen Einkommen zurecht. Die Situation hat sich allerdings geändert, nachdem Herr G. seine Arbeit verloren hat und wohnungslos geworden ist. Seine Unterkunft wurde ihm nämlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, der ihn damit nicht nur abhängig machte, sondern auch ausnutzte.
Ausbeutung, Vorwürfe und Drohungen musste Herr G. ertragen, um nicht obdachlos zu werden. Obwohl er die staatliche Hilfe nicht will, ist er jetzt doch darauf angewiesen. Ziemlich schnell wird Herr G. in einer Wohnungslosenunterkunft untergebracht, sein Antrag auf Bürgergeld ist noch in Prüfung. Da er seinen ehemaligen Arbeitgeber angeklagt hat, fühlt er sich in der Unterkunft jedoch unsicher und überlegt, ob er die Klage weiterhin verfolgt. Der Stress und die Schikanen durch das Jobcenter sind zusätzliche Belastungen, die dazu führen, dass Arbeitskräfte wie Herr G. in den letzten Jahren vermehrt abwandern.
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Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht. Das Recht auf Gesundheitsversorgung ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch eine der Grundvoraussetzungen für weitere Teilhabemöglichkeiten – am Arbeitsleben, an Bildung, in der Gesellschaft etc. Für viele Menschen in Deutschland ist der Zugang zu Krankenversicherungsschutz und medizinischer Versorgung aber nicht leicht oder in vielen Fällen auch gar nicht möglich. Nach wie vor sind Menschen aus dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ausgeschlossen, weil sie z. B. keine Vorversicherungszeiten nachweisen können.
Vielen Menschen fehlen zudem die finanziellen Mittel, Vorversicherungszeiten zu bezahlen oder die Beiträge für eine freiwillige gesetzliche Versicherung aufzubringen, ganz abgesehen von den enorm hohen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung. Weitere Probleme bei der Gesundheitsversorgung sind u. a. die nach wie vor fehlenden Dolmetscher:innen-Dienste, nicht ausreichende Angebote für Menschen ohne Krankenversicherung sowie die fehlenden unabhängigen Beschwerdestrukturen.
Beschäftigte in öffentlich finanzierten Gesundheitseinrichtungen müssen
für Antirassismus aufgeklärt und sensibilisiert werden. Es sollte unabhängige Beschwerdestellen geben, um sicherzustellen, dass Patient:innen nicht aufgrund von rassistischen Zuschreibungen eine schlechtere oder keine medizinische Behandlung erhalten. Der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung muss deutlich erleichtert werden und Dolmetscher:innen-Dienste und deren angemessene Ausstattung sowie Behandlungsfonds müssen ausgebaut werden.
Gesundheitsversorgung ist ein Menschenrecht. Das Recht auf Gesundheitsversorgung ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern auch eine der Grundvoraussetzungen für weitere Teilhabemöglichkeiten – am Arbeitsleben, an Bildung, in der Gesellschaft etc. Für viele Menschen in Deutschland ist der Zugang zu Krankenversicherungsschutz und medizinischer Versorgung aber nicht leicht oder in vielen Fällen auch gar nicht möglich. Nach wie vor sind Menschen aus dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ausgeschlossen, weil sie z. B. keine Vorversicherungszeiten nachweisen können.
Vielen Menschen fehlen zudem die finanziellen Mittel, Vorversicherungszeiten zu bezahlen oder die Beiträge für eine freiwillige gesetzliche Versicherung aufzubringen, ganz abgesehen von den enorm hohen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung. Weitere Probleme bei der Gesundheitsversorgung sind u. a. die nach wie vor fehlenden Dolmetscher:innen-Dienste, nicht ausreichende Angebote für Menschen ohne Krankenversicherung sowie die fehlenden unabhängigen Beschwerdestrukturen.
Beschäftigte in öffentlich finanzierten Gesundheitseinrichtungen müssen
für Antirassismus aufgeklärt und sensibilisiert werden. Es sollte unabhängige Beschwerdestellen geben, um sicherzustellen, dass Patient:innen nicht aufgrund von rassistischen Zuschreibungen eine schlechtere oder keine medizinische Behandlung erhalten. Der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung muss deutlich erleichtert werden und Dolmetscher:innen-Dienste und deren angemessene Ausstattung sowie Behandlungsfonds müssen ausgebaut werden.
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Neue Perspektiven statt veralteter Denkmuster. Najden ist 11 Jahre alt und besucht eine MINT-Klasse (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) auf einem Gymnasium. Für seinen Berufswunsch ist das sehr hilfreich, denn er möchte Elektroingenieur werden.
Als er vor fünf Jahren eingeschult werden sollte, wurde seinen Eltern aber empfohlen, ihn in einer Förderschule anzumelden, da er eine Sprachverarbeitungsstörung gehabt haben soll. Viele Kinder wie Najden wachsen mindestens zweisprachig auf, was leider nach wie vor als Nachteil bewertet wird statt als Potenzial.
Inzwischen hat der Junge neben Deutsch und Bulgarisch zwei weitere Fremdsprachen gelernt und ist einer der Besten seines Jahrgangs. Nur weil seine Eltern sich gegen die damalige Fehlempfehlung gewehrt haben, kann er nun sein Potenzial entfalten.
Neue Perspektiven statt veralteter Denkmuster. Najden ist 11 Jahre alt und besucht eine MINT-Klasse (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) auf einem Gymnasium. Für seinen Berufswunsch ist das sehr hilfreich, denn er möchte Elektroingenieur werden.
Als er vor fünf Jahren eingeschult werden sollte, wurde seinen Eltern aber empfohlen, ihn in einer Förderschule anzumelden, da er eine Sprachverarbeitungsstörung gehabt haben soll. Viele Kinder wie Najden wachsen mindestens zweisprachig auf, was leider nach wie vor als Nachteil bewertet wird statt als Potenzial.
Inzwischen hat der Junge neben Deutsch und Bulgarisch zwei weitere Fremdsprachen gelernt und ist einer der Besten seines Jahrgangs. Nur weil seine Eltern sich gegen die damalige Fehlempfehlung gewehrt haben, kann er nun sein Potenzial entfalten.
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Arbeitsverlust wegen Behördengänge. Herr T. war mit seiner Frau und den drei gemeinsamen Kindern wohnungslos. Nachdem in einer Notunterkunft die Situation der Familie vorerst stabilisiert werden konnte, musste sie diese Unterkunft verlassen. Aufgrund der hohen Wohnheimkosten ist die Familie hilfebedürftig und dadurch, dass Herr T. erwerbstätig ist, haben er und seine Familienangehörigen Anspruch auf aufstockende Leistungen nach SGB II. Leider ist seine Frau aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen, weil sie und Herr T. nicht amtlich verheiratet sind und sie sich laut Jobcenter allein zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhält. Herr T. muss häufig beim Amt vorsprechen – ob beim Sozialamt wegen der Verlängerung der Zuweisung in das Wohnheim oder beim Jobcenter wegen unzähliger Schikanen und damit verbundener, unverhältnismäßig langer Bearbeitungszeit. Eines Tages wird Herrn T. die Beschäftigung gekündigt, weil sein Arbeitgeber „Keine Lust mehr auf seine Termine“ hat.
Arbeitsverlust wegen Behördengänge. Herr T. war mit seiner Frau und den drei gemeinsamen Kindern wohnungslos. Nachdem in einer Notunterkunft die Situation der Familie vorerst stabilisiert werden konnte, musste sie diese Unterkunft verlassen. Aufgrund der hohen Wohnheimkosten ist die Familie hilfebedürftig und dadurch, dass Herr T. erwerbstätig ist, haben er und seine Familienangehörigen Anspruch auf aufstockende Leistungen nach SGB II. Leider ist seine Frau aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen, weil sie und Herr T. nicht amtlich verheiratet sind und sie sich laut Jobcenter allein zum Zwecke der Arbeitssuche in Deutschland aufhält. Herr T. muss häufig beim Amt vorsprechen – ob beim Sozialamt wegen der Verlängerung der Zuweisung in das Wohnheim oder beim Jobcenter wegen unzähliger Schikanen und damit verbundener, unverhältnismäßig langer Bearbeitungszeit. Eines Tages wird Herrn T. die Beschäftigung gekündigt, weil sein Arbeitgeber „Keine Lust mehr auf seine Termine“ hat.
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Antiziganismus bekämpfen. Antiziganismus ist die Ursache für viele soziale Probleme. Sinti:zze und Rom:nja werden nach wie vor in allen Lebensbereichen ungerecht behandelt und diskriminiert. Durch den eingeschränkten und teilweise fehlenden Zugang zu Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wohnen etc. werden Angehörige der Minderheit in seit Jahrhunderten bestehenden Stereotypen festgehalten, die als gewollt und kulturell bedingt deklariert werden. Die nationale Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern“ zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie 2030 in Deutschland ist unzureichend, wenn bei der Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf projektfinanzierte Träger hingewiesen wird, welche die strukturellen Probleme nur symptomhaft bekämpfen, aber keineswegs die Ursache angehen können.
Es bedarf eines Perspektivwechsels seitens der Bundesregierung dahingehend, dass Armut und soziale Ausgrenzung nicht durch Ausschlussgesetze bekämpft werden können, sondern nur durch integrierende gesetzliche Neuregelungen beim Zugang zu Sozialhilfe (SGB II und SGB XII Leistungen).
Antiziganismus bekämpfen. Antiziganismus ist die Ursache für viele soziale Probleme. Sinti:zze und Rom:nja werden nach wie vor in allen Lebensbereichen ungerecht behandelt und diskriminiert. Durch den eingeschränkten und teilweise fehlenden Zugang zu Arbeit, Bildung, Gesundheit, Wohnen etc. werden Angehörige der Minderheit in seit Jahrhunderten bestehenden Stereotypen festgehalten, die als gewollt und kulturell bedingt deklariert werden. Die nationale Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern“ zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie 2030 in Deutschland ist unzureichend, wenn bei der Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung auf projektfinanzierte Träger hingewiesen wird, welche die strukturellen Probleme nur symptomhaft bekämpfen, aber keineswegs die Ursache angehen können.
Es bedarf eines Perspektivwechsels seitens der Bundesregierung dahingehend, dass Armut und soziale Ausgrenzung nicht durch Ausschlussgesetze bekämpft werden können, sondern nur durch integrierende gesetzliche Neuregelungen beim Zugang zu Sozialhilfe (SGB II und SGB XII Leistungen).
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Hartnäckig bleiben löhnt sich. Herr O. kam vor vier Jahren zu Amaro Foro, als ihm in einer anderen Beratungsstelle gesagt wurde, er könne dort nicht beraten werden, weil sie nicht für ihn zuständig seien. Herr O. hat eine angeborene Beeinträchtigung und lebte in einer Wohnungsloseneinrichtung. Er ging einer Beschäftigung nach, war aber aufgrund der hohen Kosten für die Wohnungslosenunterkunft hilfebedürftig im Sinne des SGB II. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes waren zwar bewilligt, das Jobcenter verlangte aber wiederholt dieselben Erklärungen und Unterlagen, sodass er sich wöchentlich mit dem Amt auseinandersetzen musste. Herr O. ist nun seit einem Jahr in Ausbildung, den Platz hat er selbstständig gefunden. Zudem bekommt er Unterstützung von der Agentur für Arbeit, damit seine Teilhabe am Arbeitsmarkt erhöht werden kann.
Seine Wohnsituation bleibt aber sehr prekär und er möchte die Notunterkunft wechseln. Allerdings muss Herr O. mit seiner Mutter zusammenbleiben, weil sie seine Pflegeperson ist. Zunächst finden sie eine Unterkunft, die zwar als Wohnheim belegt, aber dafür weder geeignet und noch zugelassen ist, weshalb sie diese aus eigenen Mitteln bezahlen müssen. Sie nehmen dieses finanziell belastende Angebot an, denn zusammenzubleiben ist ihnen am wichtigsten.
Herr O. braucht dringend Unterstützung zur Verbesserung seiner Wohnsituation. Nach mehreren Gutachtenverfahren bekommt Herr O. eine gesetzliche Betreuung, die ihm hoffentlich helfen kann.
Hartnäckig bleiben löhnt sich. Herr O. kam vor vier Jahren zu Amaro Foro, als ihm in einer anderen Beratungsstelle gesagt wurde, er könne dort nicht beraten werden, weil sie nicht für ihn zuständig seien. Herr O. hat eine angeborene Beeinträchtigung und lebte in einer Wohnungsloseneinrichtung. Er ging einer Beschäftigung nach, war aber aufgrund der hohen Kosten für die Wohnungslosenunterkunft hilfebedürftig im Sinne des SGB II. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes waren zwar bewilligt, das Jobcenter verlangte aber wiederholt dieselben Erklärungen und Unterlagen, sodass er sich wöchentlich mit dem Amt auseinandersetzen musste. Herr O. ist nun seit einem Jahr in Ausbildung, den Platz hat er selbstständig gefunden. Zudem bekommt er Unterstützung von der Agentur für Arbeit, damit seine Teilhabe am Arbeitsmarkt erhöht werden kann.
Seine Wohnsituation bleibt aber sehr prekär und er möchte die Notunterkunft wechseln. Allerdings muss Herr O. mit seiner Mutter zusammenbleiben, weil sie seine Pflegeperson ist. Zunächst finden sie eine Unterkunft, die zwar als Wohnheim belegt, aber dafür weder geeignet und noch zugelassen ist, weshalb sie diese aus eigenen Mitteln bezahlen müssen. Sie nehmen dieses finanziell belastende Angebot an, denn zusammenzubleiben ist ihnen am wichtigsten.
Herr O. braucht dringend Unterstützung zur Verbesserung seiner Wohnsituation. Nach mehreren Gutachtenverfahren bekommt Herr O. eine gesetzliche Betreuung, die ihm hoffentlich helfen kann.
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Lange Schulwege und die Frage der Fahrtkosten. Der 15-jährige G. lebt mit seiner älteren Schwester und der alleinerziehenden Mutter in einer Wohnungslosenunterkunft. Das Jobcenter stellt den Arbeitnehmerinnenstatus seiner Mutter in Frage. Ihren Anspruch auf Bürgergeld muss sie gerichtlich klären, was die Bewilligung verzögert. Nach einigen Monaten bekommt G. einen Schulplatz in einer Lerngruppe. Der Unterricht findet nicht in der eigentlichen Schule statt, sondern in einer Jugendfreizeiteinrichtung. Dafür muss G. jeden Tag mehrere Stationen mit der Bahn fahren und wird mehrmals ohne Ticket erwischt, weil die Preise für die Familie zu hoch sind. Ein kostenloses Ticket kann noch nicht beantragt werden, da die offizielle Anmeldung an der zuständigen Schule aussteht und kein Schülerausweis vorliegt, den G. für das Schülerticket braucht. Nach fast zwei Monaten erhält G. endlich seinen Schülerausweis und die Mutter bekommt Recht vor Gericht bzgl. ihres Bürgergeldanspruchs. Die Schulden bei der BVG, die inzwischen wegen Inkassogebühren gestiegen sind, muss die Mutter aber noch begleichen.
Lange Schulwege und die Frage der Fahrtkosten. Der 15-jährige G. lebt mit seiner älteren Schwester und der alleinerziehenden Mutter in einer Wohnungslosenunterkunft. Das Jobcenter stellt den Arbeitnehmerinnenstatus seiner Mutter in Frage. Ihren Anspruch auf Bürgergeld muss sie gerichtlich klären, was die Bewilligung verzögert. Nach einigen Monaten bekommt G. einen Schulplatz in einer Lerngruppe. Der Unterricht findet nicht in der eigentlichen Schule statt, sondern in einer Jugendfreizeiteinrichtung. Dafür muss G. jeden Tag mehrere Stationen mit der Bahn fahren und wird mehrmals ohne Ticket erwischt, weil die Preise für die Familie zu hoch sind. Ein kostenloses Ticket kann noch nicht beantragt werden, da die offizielle Anmeldung an der zuständigen Schule aussteht und kein Schülerausweis vorliegt, den G. für das Schülerticket braucht. Nach fast zwei Monaten erhält G. endlich seinen Schülerausweis und die Mutter bekommt Recht vor Gericht bzgl. ihres Bürgergeldanspruchs. Die Schulden bei der BVG, die inzwischen wegen Inkassogebühren gestiegen sind, muss die Mutter aber noch begleichen.
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Konstruieren oder Dekonstruieren? In den medialen Debatten über Migration von Rom:nja finden sich sehr häufig antiziganistische Zuschreibungen wieder, die eine historische Kontinuität aufweisen. Aussagen zur angeblichen „Armutseinwanderung“ sind ein Mythos. Menschen aus EU-Staaten werden auf dem Arbeitsmarkt extrem ausgebeutet und Asylsuchenden werden legitime Fluchtgründe abgesprochen. Gleichzeitig werden alle pauschal des Betrugs verdächtigt.
In der Berichterstattung mangelt es oft an der notwendigen Differenzierung und an Hintergrundinformationen. Verschiedene Rechtslagen und/oder Themen werden durcheinandergeworfen, sodass es zu Fehlinformationen kommt: Häufig werden unterschiedlichste Gruppen wie EU-Bürger:innen, Asylsuchende und illegalisierte Menschen sowie Sachlagen miteinander vermischt. Auch Herkunftsländer oder Zugehörigkeit zu verschiedenen Minderheitengruppen werden nicht differenziert. Durch eine unreflektierte Verwendung von Begriffen wie „Missbrauch“ oder „Sozialleistungsbetrug“ geraten Betroffene unter Generalverdacht, obwohl ihr individueller Anspruch oft unstrittig ist. Damit wird die gesamtgesellschaftliche Stimmung gegen Rom:nja angeheizt.
Eine vorurteilsfreie Berichterstattung ist nicht nur eine Frage der Professionalität von Medienschaffenden, sondern auch eine Frage der gesellschaftlichen Verantwortung, die sie tragen. Antiziganismus darf nicht unter dem Deckmantel von öffentlichem Interesse und öffentlicher Meinung bzw. Meinungsfreiheit versteckt werden.
Konstruieren oder Dekonstruieren? In den medialen Debatten über Migration von Rom:nja finden sich sehr häufig antiziganistische Zuschreibungen wieder, die eine historische Kontinuität aufweisen. Aussagen zur angeblichen „Armutseinwanderung“ sind ein Mythos. Menschen aus EU-Staaten werden auf dem Arbeitsmarkt extrem ausgebeutet und Asylsuchenden werden legitime Fluchtgründe abgesprochen. Gleichzeitig werden alle pauschal des Betrugs verdächtigt.
In der Berichterstattung mangelt es oft an der notwendigen Differenzierung und an Hintergrundinformationen. Verschiedene Rechtslagen und/oder Themen werden durcheinandergeworfen, sodass es zu Fehlinformationen kommt: Häufig werden unterschiedlichste Gruppen wie EU-Bürger:innen, Asylsuchende und illegalisierte Menschen sowie Sachlagen miteinander vermischt. Auch Herkunftsländer oder Zugehörigkeit zu verschiedenen Minderheitengruppen werden nicht differenziert. Durch eine unreflektierte Verwendung von Begriffen wie „Missbrauch“ oder „Sozialleistungsbetrug“ geraten Betroffene unter Generalverdacht, obwohl ihr individueller Anspruch oft unstrittig ist. Damit wird die gesamtgesellschaftliche Stimmung gegen Rom:nja angeheizt.
Eine vorurteilsfreie Berichterstattung ist nicht nur eine Frage der Professionalität von Medienschaffenden, sondern auch eine Frage der gesellschaftlichen Verantwortung, die sie tragen. Antiziganismus darf nicht unter dem Deckmantel von öffentlichem Interesse und öffentlicher Meinung bzw. Meinungsfreiheit versteckt werden.
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Prekäre Beschäftigung als Indiz für „Leistungsmissbrauch“. 21.12.2025 Fallbeispiele Prekäre Beschäftigung als Indiz für „Leistungsmissbrauch“ Frau M. wird vom Jobcenter vorgeworfen, sie würde in Deutschland keine Arbeit finden, weil sie keine Ausbildung hat und auch in ihrem Herkunftsland arbeitslos gewesen ist. Das Jobcenter sieht keine Integrationschancen für sie und unterstellt ihr zudem “fehlenden Integrationswillen”. Deswegen werden ihr die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes verweigert, obwohl sie als Familienangehörige eines EU-Bürgers und Arbeitnehmers – und somit einer leistungsberechtigten Person – diesen Rechtsanspruch hat. Ihr Ehemann wird allerdings belehrt, dass in Deutschland in Vollzeit gearbeitet werden müsse und daher seine geringfügige Beschäftigung keine “richtige” Arbeit sei. Damit wird sein Arbeitnehmerstatus nicht anerkannt und die Leistungen werden zunächst abgelehnt.
Prekäre Beschäftigung als Indiz für „Leistungsmissbrauch“. 21.12.2025 Fallbeispiele Prekäre Beschäftigung als Indiz für „Leistungsmissbrauch“ Frau M. wird vom Jobcenter vorgeworfen, sie würde in Deutschland keine Arbeit finden, weil sie keine Ausbildung hat und auch in ihrem Herkunftsland arbeitslos gewesen ist. Das Jobcenter sieht keine Integrationschancen für sie und unterstellt ihr zudem “fehlenden Integrationswillen”. Deswegen werden ihr die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes verweigert, obwohl sie als Familienangehörige eines EU-Bürgers und Arbeitnehmers – und somit einer leistungsberechtigten Person – diesen Rechtsanspruch hat. Ihr Ehemann wird allerdings belehrt, dass in Deutschland in Vollzeit gearbeitet werden müsse und daher seine geringfügige Beschäftigung keine “richtige” Arbeit sei. Damit wird sein Arbeitnehmerstatus nicht anerkannt und die Leistungen werden zunächst abgelehnt.
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So soll das System funktionieren. 22.12.2025 Fallbeispiele So soll das System funktionieren Familie V. lebt schon einige Jahre in Berlin und beide Ehepersonen sind wegen Erkrankungen nicht mehr vollständig arbeitsfähig. Aus diesem Grund sind sie auf Bürgergeld angewiesen. Da beide mittlerweile im Rentenalter angekommen sind, ist das Jobcenter nicht mehr für sie zuständig. Das Paar muss jetzt einen Antrag auf Grundsicherung im Alter beim Sozialamt stellen. Zunächst sind einige Fragen bei der deutschen Rentenversicherung zu klären, der Rententräger bearbeitet die Anträge der Familie aber relativ zügig. Nachdem die vollständigen Anträge beim zuständigen Sozialamt eingereicht sind, bewilligt dieses die Grundsicherung innerhalb eines Monats.
Ein lückenloser Übergang von Bürgergeld in die Grundsicherung ist in solchen Fällen von existenzieller Bedeutung. Eine unnötige Verzögerung der Antragsbearbeitung bei Rechtsansprüchen kann dazu führen, dass Menschen ohne Krankenversicherung bleiben, sich verschulden und möglicherweise sogar wohnungslos bleiben. Wie die Regelstruktur funktionieren soll und kann, zeigt der heutige Fall sehr gut.
So soll das System funktionieren. 22.12.2025 Fallbeispiele So soll das System funktionieren Familie V. lebt schon einige Jahre in Berlin und beide Ehepersonen sind wegen Erkrankungen nicht mehr vollständig arbeitsfähig. Aus diesem Grund sind sie auf Bürgergeld angewiesen. Da beide mittlerweile im Rentenalter angekommen sind, ist das Jobcenter nicht mehr für sie zuständig. Das Paar muss jetzt einen Antrag auf Grundsicherung im Alter beim Sozialamt stellen. Zunächst sind einige Fragen bei der deutschen Rentenversicherung zu klären, der Rententräger bearbeitet die Anträge der Familie aber relativ zügig. Nachdem die vollständigen Anträge beim zuständigen Sozialamt eingereicht sind, bewilligt dieses die Grundsicherung innerhalb eines Monats.
Ein lückenloser Übergang von Bürgergeld in die Grundsicherung ist in solchen Fällen von existenzieller Bedeutung. Eine unnötige Verzögerung der Antragsbearbeitung bei Rechtsansprüchen kann dazu führen, dass Menschen ohne Krankenversicherung bleiben, sich verschulden und möglicherweise sogar wohnungslos bleiben. Wie die Regelstruktur funktionieren soll und kann, zeigt der heutige Fall sehr gut.
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Wechsel der Unterkunft. Familie S. lebt in einem Zimmer einer Wohnungslosenunterkunft, die siebenjährige Tochter besucht die Grundschule und der dreijährige Sohn eine Kindertagesstätte. Durch die Geburt des dritten Kindes reicht der ohnehin knappe Wohnraum endgültig nicht mehr aus. Herr S. hat eine Vollzeitstelle als Reinigungskraft, Frau S. ist mit dem jüngsten Kind in Elternzeit. Trotz intensiver Bemühungen bleibt die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung ohne Erfolg. Die Familie bekommt daher eine Zuweisung für eine neue Unterkunft. Der Umzug führt zu einem Bezirkswechsel, wodurch die Kinder ihre vertraute Umgebung verlassen müssen. Der Schulwechsel sowie die Suche nach einer neuen Kita dauern mehrere Wochen. Das Schulamt kann nicht umgehend einen Schulplatz für die schulpflichtige Tochter finden, sodass in dieser Übergangszeit der Zugang zu Bildung und zu sozialer Teilhabe unterbrochen wird. Zudem müssen sich die Kinder an das neue Umfeld anpassen und neue soziale Kontakte aufbauen.
Wechsel der Unterkunft. Familie S. lebt in einem Zimmer einer Wohnungslosenunterkunft, die siebenjährige Tochter besucht die Grundschule und der dreijährige Sohn eine Kindertagesstätte. Durch die Geburt des dritten Kindes reicht der ohnehin knappe Wohnraum endgültig nicht mehr aus. Herr S. hat eine Vollzeitstelle als Reinigungskraft, Frau S. ist mit dem jüngsten Kind in Elternzeit. Trotz intensiver Bemühungen bleibt die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung ohne Erfolg. Die Familie bekommt daher eine Zuweisung für eine neue Unterkunft. Der Umzug führt zu einem Bezirkswechsel, wodurch die Kinder ihre vertraute Umgebung verlassen müssen. Der Schulwechsel sowie die Suche nach einer neuen Kita dauern mehrere Wochen. Das Schulamt kann nicht umgehend einen Schulplatz für die schulpflichtige Tochter finden, sodass in dieser Übergangszeit der Zugang zu Bildung und zu sozialer Teilhabe unterbrochen wird. Zudem müssen sich die Kinder an das neue Umfeld anpassen und neue soziale Kontakte aufbauen.
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15 Jahre Menschenwürde stärken. Vor 15 Jahren wurde Amaro Foro in Berlin gegründet.
Über unsere eigenen Erfahrungen und verschiedenen Projekte haben wir einen breiten Einblick in die Bedarfe und Lebensrealitäten von Rom:nja in Berlin sowie vertiefte Kenntnisse der aktuellen Ausprägungen von Antiziganismus erhalten. In der politischen und medialen Debatte sowie im Kontakt mit der Verwaltung und Politik setzen wir uns für Chancengerechtigkeit und gegen Diskriminierung ein. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit sind auch die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit gegen Antiziganismus.
Am 12. November 2025 haben wir mit über 100 Gäst:innen aus Politik, Verwaltung und der Sozialen sowie Antidiskriminierungsarbeit die letzten 15 Jahren reflektiert – von unserer Gründung im Jahr 2010 bis heute. Im Fokus standen unsere Beratungsarbeit und der tägliche Einsatz zur Stärkung der Menschenwürde. Wir erinnerten uns daran, mit welchen Hürden unserer Klient:innen und wir selbst am Anfang konfrontiert waren, wie wichtig unsere Arbeit für soziale Teilhabe ist und wie viele antiziganistische Strukturen nach wie vor bestehen bleiben. Danke für Ihre Unterstützung und auf ein weiteres solidarisches Miteinander!
15 Jahre Menschenwürde stärken. Vor 15 Jahren wurde Amaro Foro in Berlin gegründet.
Über unsere eigenen Erfahrungen und verschiedenen Projekte haben wir einen breiten Einblick in die Bedarfe und Lebensrealitäten von Rom:nja in Berlin sowie vertiefte Kenntnisse der aktuellen Ausprägungen von Antiziganismus erhalten. In der politischen und medialen Debatte sowie im Kontakt mit der Verwaltung und Politik setzen wir uns für Chancengerechtigkeit und gegen Diskriminierung ein. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit sind auch die Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit gegen Antiziganismus.
Am 12. November 2025 haben wir mit über 100 Gäst:innen aus Politik, Verwaltung und der Sozialen sowie Antidiskriminierungsarbeit die letzten 15 Jahren reflektiert – von unserer Gründung im Jahr 2010 bis heute. Im Fokus standen unsere Beratungsarbeit und der tägliche Einsatz zur Stärkung der Menschenwürde. Wir erinnerten uns daran, mit welchen Hürden unserer Klient:innen und wir selbst am Anfang konfrontiert waren, wie wichtig unsere Arbeit für soziale Teilhabe ist und wie viele antiziganistische Strukturen nach wie vor bestehen bleiben. Danke für Ihre Unterstützung und auf ein weiteres solidarisches Miteinander!
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